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Erster Band.
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sondern sich nach dem Archiv zu verfügen, und den In-halt der ratificieren Tractate im Original nachzusehen.

Recht förmlich ward dies in Ausführung gebracht;auch Grumbkow ward nach dem Wunsche des Königs zudieser Handlung herbeigezogen.

Man fand nur zwei ratificirtc Tractate, welche inBetracht kommen konnten, den berliner von 1728, unddie Erneuerung des russischen vom Jahr 1730. In demeinen und dem andern war von diesen Dingen nur ganzim Allgemeinen die Rede.

Die Minister erklärten auf ihre theure Eidcspflicht,daß in denselben kein Wort stehe, wodurch der König ge-bunden sei, den Stanislaus vom polnischen Throne ab-zuhalten. Wenn man später einmal diese Absicht zu thei-len schien, so war das nur unter der Voraussetzung derRatifikation des löwcnwoldischen Vertrags geschehen, zuder es aber nie gekommen war. Sie urtheilten, daß derKönig hierin völlig freie Hand habe; möge er in dieserSache thun was er wolle, so sei der Kaiser doch ver-pflichtet, seine anderweiten Versprechungen — in Bezugauf Berg — auszuführen.

Hierauf ward den beiden Kaiserhöfen zu erkennen ge-geben, Preußen könne sich in ein so gefährliches Unter-nehmen nicht einlassen, wenn nicht erstlich Sachsen seinePostulate annehme, und man ihm zweitens Entschädi-gung für den in dem Kriege möglich werdenden Ver-lust zusage; nach der Ausdrucksweise der Zeit heißt