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Zweiter Band.
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Doctordl'ssertation siehtdie er erst achtzehn Jahr altim Jahre 1709 herausgab, und der sein Lehrer Böllernicht mit Unrecht mannigfaltige Kenntniß, reifes Urtheil,Verstand und Feuer nachrühmt. Er besaß damals schondie ganze Methodik juridisch-politischer und historischerDeduktionen durch die er am Hofe von Wien, wohin erzufällig gerietst, und wo er kein Bedenken trug, die Re-ligion zu ändern, sein Glück machte. Denn nirgends be-durfte man eines solchen Talentes mehr als dort, wo sounzahliche bestrittcne Ansprüche der Macht als Rechte zuerhärten waren. Bartenstein verband eine gute Kundeder Reichssatzungen mit der noch neuen Wissenschaft desNatur- und Völkerrechtes, und zeigte eben fo viel dia-lektische Schärfe als Entschiedenheit der Ansicht, oder wennwir hier davon reden können, der Gesinnung. Doch warer nicht ein bloßer Publicift; als er einst in Abwesen-heit Sinzcndorfs persönlich Vertrag bei Carl VI hielt,gewann er dessen ganze Gunst; in dem Amt eines Staats-sekretärs, zu dem er gelangte, wo er an sich nur die Pro-tokolle der Conferenzen niederzuschreiben gehabt hätte, er-warb er sich doch bald einen wesentlichen und durch diegute Meinung des Kaisers beförderten Einfluß auf dieGeschäfte selbst. Was den Anderen fehlte, Energie und

i. Oissertatio äe keüo Imperator! (Hsroio s ^laurüio electore!!-jsto. Die Vorrede lobt „rnaturum et Nil iuvenüe Spirans ^uclicium,IZsneskn mentis v!m, —— praeciarain von !n Iiuwamoriirus mo^o !!-teris se<^ !n pruLjeoua <^uo^ue jnris puIrÜcr !npr!m!s Oerrnanic! utet vsturae et ßelltrum eruäitionem etc."