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Zweiter Band.
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nicht allein die bäurischen, deren wir gedachten, sondernauch die des spanischen Hofes.

Beim letzten Friedensschluß hatte der spanische Hofkaum bemerken wollen, daß er zwei herrliche Königreicheals eine Secundogenitur gewann, sondern sich nur be-schwert, daß er den Garten Italiens Toskana und dasalte Erbtheil der Farncsen, Parma und Piaccnza, aufdas er mit großer Sicherheit gerechnet hatte, wieder auf-geben müsse. Damals kaum beschwichtigt erhob sich seinEhrgeiz beim Tode Carls VI aufs neue. An die Ga-rantie glaubte dieser Hof sogar in Bezug auf die eige-nen Ansprüche nicht gebunden zu sein; die von Östreichaufgestellte Erbfolgeordnung, sagte er, sei in sich selbernull und nichtig, und habe daher niemals gültiger Weisegarantirt werden können.

Die Bourbonen gingen überhaupt von dem Grund-satz aus, daß in ihnen die spanische Linie des HausesÖstreich fortlebe; sie behaupteten alle die Rechte, welcheeinst Kaiser Carl V bei der Übertragung seiner deutschenErblande auf seinen Bruder, dennoch seinen eigenen Nach-kommen vorbehalten habe, und die 1617 erneuert wor-den, seien ihnen zugefallen; wenn nicht in der unermeß-lichen Ausdehnung die sich diesen Ansprüchen geben ließ,aber in Bezug auf Italien war man in Spanien ent-schlossen dieselben durchzufechten.

Wäre man dort gerüstet gewesen, wie der König vonPreußen, so winde man keinen Augenblick gezögert ha-