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Zweiter Band.
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gemalt und den provinziellen Gerechtsamen, welcher dieöstreichische Monarchie überhaupt in Bewegung setzte,war in Ungarn in vollem Gange, als Maria Theresiaim Mai des Jahres 1741 ihren ersten Reichstag er-öffnete.

Man darf es nicht so ganz als ihren freien Willenansehen, wenn sie noch vor ihrer Krönung zur Ernen-nung eines Palatins, die einige Zeit daher unterlassenworden war, die nöthigen Schritte that; besonders diezweite Tafel des Reichstages machte dies zur unumgäng-lichen Bedingung.'

Eine andere, noch tiefer greifende Vorbedingung bil-dete die Versicherung der Privilegien, welche die Ständenicht allein wie sie hergebracht war festhielten, sondern durchneue Zusätze zu erweitern beabsichtigten. Die Königin sagte,sie habe das Reich als Fideicommiß inne, und wie siedie königliche Gewalt empfangen, so müsse sie dieselbeihren Nachkommen überliefern. Die Stände erwiederten:auf diese Weise würde eine einzige Gewaltthat über alleZukunft entscheiden, und behaupteten die Unverjährbar-keit ihrer Rechte. Der unmittelbaren Annahme eines gro-ßen Theiles ihrer Forderungen konnte die Königin nurdadurch entgehen, daß sie die Erledigung derselben aufdie folgenden Berathungen des Reichstages verschob; aber

1. Kokinowicz nova Vnxaiüae peiüodus anno priino O^naeco-cratiae anslilacae inolloata S. 61. Zwei Protestanten wurven ge-nannt, nt 5aU8 lwret, wie Kolinowicz S. 181 sagt, so daß hieran keine Begünstigung des Bekenntnisses zu denken ist.