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zen Schroffheit hervor. Diese erklärte eine bestimmte Lei-stung für unbedingt nothwendig; jene weigerte sich ebenso unbedingt, dieselbe zu übernehmen.
Nachdem man sieben Monate lang gehadert, war ankein Abkommen mehr zu denken, die eine oder die anderemußte weichen.
Der monarchischen Gewalt, die in ihrem Aufsteigenbegriffen war, kam zu Statten, daß die provinzialstän-dische Verfassung eben in Bezug auf das Steuerwesenunendlich viel zu wünschen übrig ließ.
Einmal: von den sehr ansehnlichen Anlagen der Pro-vinz kam der Regierung kaum der vierte Theil zu gute.Alles andere ward durch Besoldungen, Diäten, Zinsen,und welche andere Posten in den Gegenrechnungen erschie-nrn, aufgezehrt.
Sodann: in der Leistung dieser Anlagen bestand eineschreiende Ungleichheit. Bei einer alten Schätzung vomJahre 1527 hatten die Stände ihr Einkommen nichtallein nach den liegenden Gründen, sondern nach demgerade obwaltenden Vermögenszustand angegeben; unddiese Vcrmögensansage nun diente zur Norm bei allenAuflagen. Noch im Anfang des achtzehnten Jahrhun-derts hatte man einige Steuern, deren Aufbringung un-bequem gefallen wäre, durch eine Neluition abgekauft,und diese dann ebenfalls in Form jener Schätzung aufge-bracht. Auch in den einzelnen Kreisen waren die Min-dermächtigen offenbar überbürdet: es wird ein Beispiel