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Zweiter Band.
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tote, er beharre bei seinem Vorsatz, sie bei ihren Freihei-ten und Rechten zu schützen, allein die Bedingung, dieeinst Churfürst Friedrich Wilhelm in Magdeburg aufge-stellt, fügte auch er in unumwundenen Worten hinzu;nur in so weit versprach er es, „als dieselben ihnen selbstund der allgemeinen Wohlfahrt zuträglich seien. *

In demselben Augenblicke, wo die aristokratisch-stän-dische Verfassung von Ungarn sich auf immer festsetzte,ward einem zwar nicht gleichen, aber doch verwandtenBestreben in Schlesien auf immer ein Ende gemacht. Dorterhielt sich die wie nach oben, so auch nach unten ge-richtete ständische Eigengewalt; hier ward dieselbe von denIdeen des monarchischen Staates und einer auf gleich-mäßigeren Rechten und Pflichten beruhenden Verwaltungzurückgedrängt. Weder das eine noch das andere erregtedoch bei der damaligen Welt ein großes Aufsehen; siewar noch zu lebhaft mit der Auseinandersetzung der gro-ßen Territorialverhältnisse beschäftigt.

Den Tag nach der Huldigung ließ der König einigeder angesehensten Mitglieder der Stände, unter denen dieGrafen Schönaich, Räder, Logau, der Prälat von S.Matthia, die Herren von Jeutha, Neibnitz, Fürst, Eicke

1. S. K. M. beharren bei dem bereits zum öfter» declarirtenallergnädtgsten Vorsatz, dero trcugehorsamste Fürsten und Ständeihrer Niederschlestschen Lande bei erwähnten ihren Immunitäten, Pri-vilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten, in so weit selbige ihnen selbstund der allgemeinen Wohlfahrt auch wahrem Interesse und Ausnahmezuträglich, und damit kompatibel zu sein befunden werden möchten,zu erhalten, auch dabei kräftig und königlich zu schützen und zu hand-haben.

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