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Zweiter Band.
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seit langer Zelt auch der Adel und die Geistlichkeit zuden Steuern herbeigezogen worden waren.

In einem Theile des schlesischen Adels stieg die Hoff-nung auf, sich bei der Veränderung der Regierung die-ser Pflicht entziehen zu können; die Ritterschaft von Jauer,Glogau, Sagan, Liegnitz, Wohlau wendete sich im April

1742 an den König, mit der Bitte, da ihnen das Glückzu Theil geworden, unter seinem glorreichen Scepter zu ste-hen, und keiner seiner Vasallen es ihnen an Treue und Eiferzuvorthun werde, sie nun auch in Hinsicht der Contribu-jion diesen gleich zu stellen, und sie von der Steuer zubefreien, wie sie vor alters von derselben befreit gewesen.Dahin jedoch ging weder die Meinung des Königs nochseines schlesischen Ministers. Der letztere bemerkte, wennder Adel von der Steuer befreit werde, so würde ent-weder ein großer Theil der Einkünfte verloren gehen, oderman müsse die Last auf die Bauern legen, zum offen-baren Verderben derselben. Der König bekannte sich imAllgemeinen zu dem Grundsatz und sprach ihn in einemEdicte (nach einem Entwürfe Münchows) vom 28 April

1743 aus, daß in einem Staate, in welchem alle einesgleichen Schutzes genießen, auch alle zu den Abgaben, welchedarauf verwendet werden, ihren Beitrag zu geben schul-dig seien, ein jeder nach Beschaffenheit seiner Einkünfte.Er, der König, unterwerfe selbst seine Domänen der Con-tribution und habe sie catastriren lassen.