Band 
Zweiter Band.
Seite
486
JPEG-Download
 

werfurig; in neueren Zeiten ist sie Vereinigung, Anschlie-ßen; sie mußte es besonders hier sein, wo das Erbrechtden Grund und ersten Anlaß der Erwerbung ausmachte:Schlesien mußte mit den übrigen Provinzen zu EinemGanzen zusammenwachsen.

Eine Schwierigkeit bot es jedoch dar, welche in an-dern Provinzen wohl auch vorgekommen war, aber inviel geringerem Umfange, und welche hier die große Le-bensfrage bildete: die Verschiedenheit der Religion.

Wir haben gesehen, wie von allen Übelständen deröstreichischen Verwaltung der größte in der Bevorzugungder Katholiken und dem Drucke der protestantischen Be-völkerung lag, wie gerade das Mißvergnügen und dieBesorgniß derselben zu den Siegen des Königs von Preu-ßen mächtig beitrug. Nach der Besitznahme hätte dieFrage entstehen können, ob nun nicht die protestantischeKirche zur herrschenden in Schlesien erhoben werden solle.

Dazu aber reichte, um das einfachste Moment anzu-führen, der Vortheil den man erfochten doch an sich nichthin. Man hätte dadurch die ganze katholische Welt inAufregung gebracht, der Gefahren zu geschweige», welcheim Innern entstanden wären.' Überdies aber, die Ge-sinnung des Königs Friedrich war fern davon.

Schon in den Präliminarien hatte er die Aufrecht-erhaltung des Statu quo der katholischen Kirche nicht

1. LudeN)ig: cJtkiolica religio in tnlo etc. machte mit vielemNachdruck und Geschick darauf aufmerksam, besonders § 6: „nuIIscmlmlieorum gr-ÄVLMi'ns contrs Lorusziae regem." Abgedruckt beiHaymann I, 861.