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Zweiter Band.
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weniger als die der Befktzchümer und der Gerechtsame derEinwohner bewilligt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rechteder Souveränetät. Bei dem definitiven Frieden wünschtenun die Königin diese Rechte in beiderlei Beziehung nä-her zu bestimmen: fie schlug eine Clausel vor, die diesel-ben in weltlichen und geistlichen Dingen beschränkt hätte.

Was die ersten anbelangt, so verwarf dies der Kö-nig unbedingt, nicht als denke er seinen Unterthanen be-schwerlich zu fallen, sondern weil er ihnen keinen Anlaßzum Widerstand geben wolle. Die Einrichtung der Pro-vinz, in der er eben begriffen war, würde er alsdann nichthaben vollenden können, ein unauflöslicher Zusammen-hang zwischen dem Wiener Hofe und der Provinz hättesich gebildet. In Bezug auf die Religion dagegen gabFriedrich ohne Schwierigkeit nach, und ließ sich die Be-schränkung der freien Souveränetät, die in jener Clausel.liegt, wirklich gefallen.

Das war nun dabei die Meinung des östreichischenHofes wohl nicht, jede kleine Veränderung in unter-geordneten Verhältnissen zu verhindern: er wollte nur imAllgemeinen nicht zugestehen, daß aus den Grund desSouveränetätsbegriffes die katholische Kirche bedrängtwürde. Es hätte ja ein Reformationsrecht gegen die Ka-li. So faßte es Podewils aus den Unterhandlungen auf: I.e

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