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Dritter Band.
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auf ankam, eine erledigte Stelle einzunehmen, sondernzugleich den Nebenbuhlern zuvorzukommen, die fremdenEinwirkungen zu entfernen, vor allem dem Lande deninnern Frieden zurückzugeben, es überhaupt wieder zueinem Lande zu machen.

Schon vor dem Tode Carl Edzards hatte der Kö-nig von Preußen Sorge getragen, sein Recht von ein-zelnen Ständen anerkennen zu lassen. Baron Wedel vonEvenburg behauptet in einem späteren Briefe der erstegewesen zu sein, der dies gethan habe; von Carl Phi-lipp zu Jnn- und Knpphausen findet sich ein Reversvom 13 Mai 1744 vor, worin er den Anspruch desKönigs als rechtsbeständig anerkennt; an demselben Tagewurden die Ratifikationen einer mit der Stadt Emden indem nämlichen Sinne getroffenen Übereinkunft ausgewech-selt, die auch deshalb von großer Wichtigkeit wurde, weilsie die Besitznahme wesentlich erleichterte.

Unmittelbar nach dem Tode des Fürsten lud der Rathvon Emden den Befehlshaber der holländischen Truppen,mit dem schon seit längerer Zeit kein gutes Vernehmen be-stand, auf das Rathhaus ein, und ersuchte ihn, der bevor-stehenden Besitzergreifung kein Hinderniß in den Weg zulegen. Er erstaunte, fügte sich aber. Schon war demBefehlshaber der preußischen Truppen, Major Kalkstein,noch ein anderer preußischer Bevollmächtigter, der Kreis-directorialrath Homfeld, zur Seite gegeben. Durch derenvereinigte Veranstaltung wurde der preußische Adler un-