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Dritter Band.
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oder die Reversalien ausgetauscht werden sollten. DieBeschwerden waren unabsehlich, und die Zeit, welche ihreErledigung gekostet hätte, würde leicht die Ansprüche derNachbarn erweckt haben. Cocceji und Homftld bewirk-ten, mit Unterstützung der Ritterschaft, daß zuerst dasHomagialgeschäft vorgenommen wurde.'

Der König versicherte den Ständen in seinem Re-vers, daß er sie sammt und sonders bei ihren wohlherge-brachten Privilegien, guten Gewohnheiten und alten Rech-ten zu schützen königlich entschlossen sei. Die Ständeversprachen, ihn als ihren Fürsten und Herrn zu erken-nen, ihm treu und gehorsam zu sein, nach Inhalt ihrerAccorde. Diese Accorde, wie sie vom Nordner Landtags-schluß 1620 bis zu dem in Aurich 1699 zu Stande ge-kommen, wurden vom König in allen ihren Puncten undClauseln „wohlwissentlich und wohlbedächtlich" bestätigt.

Man hatte bisher gestritten, ob Ostfriesland reichscon-stitutionsmäßig, oder nach den Landesaccorden regiert wer-den solle. Das erste Resultat der preußischen Besitz-nahme lag darin, daß die kaiserlichen Decrete nicht mehrgelten, sondern die Verfassung auf die alten Verträgegegründet, oder vielmehr daß diese durch einen neuen mitder neuen Landesherrschafl bestätigt werden sollten.

Bei der Abfassung des neuen Vertrags war das Vcr-

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