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So die meisten Untergerichte; aber auch die oberenließen unendlich viel vermissen. Das Hauptübel lagdarin, daß sie von schlechtbesoldeten Rächen, die von Ne-benverdiensten leben mußten, überfüllt waren. Eine großeRolle spielten sogenannte Prokuratoren, ungelehrte Men-schen, von denen viele einst Lakaiendienste gethan, die sichder Einleitung der Processe bemächtigten. Sie pflegten,wenn sie die Klagen einreichten zugleich denjenigen vonden Rächen zu bezeichnen, dem die Sache als Referentenübertragen werden sollte, und auf den sie hiedurch einengewissen Einfluß erlangten. Die Acten blieben in denHäusern der Räche liegen; eine Menge unerledigter Sup-plicationen fanden sich beim Botcnmcister.
Nun gab es zwar ein höchstes Amt zur Beaufsich-tigung der Rechtspflege, den geheimen Juftizrath, der ei-nen Theil des Staatsraths bildete; auch hielt dieser seineSitzungen regelmäßig, und an einlaufenden Beschwerdenfehlte es nicht; aber er ward hauptsächlich aus den Prä-sidenten der Gerichtshöfe zusammengesetzt, in welchen dieUrtel gesprochen waren; man begreift, wenn dann denBeschwerden nicht sehr eifrig nachgefragt, noch ihnen ab-geholfen wurde.
Die wiederholten Befehle Friedrich Wilhelms, aufdas schärfste darüber zu wachen, daß pflichtvergessene Nich-
1. Cocceji sagt, der Advocat sei bei der mündlichen Verhandlunghäufig nicht im Stande, einen vernünftigen Vertrag zu thun: erprovocire ->I scea, oder fordere Dilation (Bericht an die Stände,80 Oktober 1747).
in.
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