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Dritter Band.
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ter abgesetzt, das Recht ohne Ansehen der Person nochChikanen verwaltet werde', konnten bei dieser Lage derDinge nicht weit führen. Obwohl er nicht dahin zubringen war, die Besoldungen wiederherzustellen, die erauch in den höheren Gerichtshöfen verkürzt hatte, so thater doch endlich einen Schritt, der als der Anfang derVerbesserung zu betrachten ist.

Dem Titel nach hatte man zwar schon drei Staats-ministcr im Fach der Justiz, aber dies waren Präsiden-. ten verschiedener Collegien, durch mannigfaltige Arbeitenzerstreut; Friedrich Wilhelm beschloß, einen Minister zuernennen, der sich ausschließend der Aufsicht über die Ju-stiz zu widmen habe. „ Er soll weder in einem Juftiz-collegium, noch in der Verwaltung arbeiten, oder miteiner Commission beschäftigt werden, sondern über diehohen und niederen Justizcollegien für bürgerliche Rechts-pflege, geistliche und Criminalsachen, auch über das Amtdes Fiscus, in Berlin, wie in den Provinzen die Aufsichtführen; er soll ihr Generalcontrolleur sein; alle Beschwer-den über verzögerte oder vernachlässigte Justiz sollen anihn gehen; er soll sie im geheimen Staatsrath vortragenund die Pflicht haben sie zu heben/"

Zu dieser Stelle ward ihm Cocceji vorgeschlagen,der, nachdem er seine Laufbahn an der Universität Frank-

1. Ein solches Schreiben vorn 26 Seht. 1737 an Grumbkow,Gerne, Bork, Thulemeier, die eine höhere Commission bildeten, und

, mit Cocceji, Viebahn und Broich conferirten. Diese erklärten, dieSache sei noch viel schlimmer »als man es sich nicht einbilden könne."

2. Cabinetsordre vom 1 Nov. 1737.