fürt begonnen, seit mehr als 30 Jahren in preußischenGerichtshöfen gearbeitet, und schon mehrere Versuche ei-ner allgemeinen Rcchtsverbesserung unternommen hatte.Er war damals Präsident des Oberappellationsgerichtsund Lehnsdirector; diese Stellen legte er nieder, als erdie neue antrat. König Friedrich Wilhelm machte ihmeine anderweitc Besoldung aus.
Es war schon etwas, daß ein Mann von großerpraktischer Übung, reformatorischem Geist und starkemWillen sich dem Justizwesen im Allgemeinen zu widmenden Auftrag bekam; er begann sogleich die Provinzenzu bereisen, was ihm nähere Kenntniß der Mißbräucheverschaffte, und schon damals schickte er sich an ', ein all-gemeines Landrecht zu verfassen, „desgleichen noch keineandere deutsche Provinz habe". Die weiteren Pläne, dieer vorschlug, scheiterten jedoch an der Abneigung Fried-rich Wilhelms gegen neue Ausgaben, die nicht zu ver-meiden gewesen wären, und ihn vielleicht genöthigt hät-ten, seinen Etat zu verändern.
Dieselbe Rücksicht nahm in den ersten Jahren auchFriedrich II. Dem Minister, der im August 1743 aufeine Erhöhung der Salarien sowie der Sporteln antrug,antwortete er, daß man dies auf gelegenere Zeit verschie-
1. Bei den Acten findet sich: S. Mas des Königs von Preu-ßen (Friedrich Wilhelms I) erläuterte und verbesserte Cammerge-richtsordnung in dero Chur und Mark Brandenburg, schon mit ei-nem Einfnhrungspatent versehen, D. O., wahrscheinlich von 1738,welches die Grundlage des Coder Fridericianus ausmacht.
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