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ben, und indeß dem Hauptübel durch strengere Aufsichtbeikommcn müsse. Es war eben die Zeit, wo die Strei-tigkeiten mit Östreich wieder eine Wendung zum Kriegenahmen, und alle geistigen und materiellen Kräfte nacheinem andern Ziel hingeleitet werden mußten.
So wie nun aber der Dresdener Friede errungenworden war, legte er ernstlich Hand an.' Er hatte demMinister schon früher aufgetragen, bei seinen Angabenüber den Verfall der Justiz und den Entwürfen sie zuverbessern, nicht bei der Rinde des bösen Baumes ste-hen zu bleiben, sondern die Wurzel desselben anzufassen;vor einer Umbildung der Collegien, auf die das Meisteankam, schrack er jetzt nicht mehr zurück.
Zu einer durchgreifenden Reform gewann man übri-gens erst in diesem Augenblick eine gesetzliche Berech-tigung.
So lange noch der größere Theil der brandenburgi-schen Länder, wenigstens in den bedeutenderen Sachen,an die Reichsgerichte gewiesen war, ließ sich nichts durch-greifendes ausführen; jetzt aber änderte sich das. Dasgute Verhältniß zu dem Kaiferthume unter Carl VII kamdem König Friedrich, wie in manchen andern, so auchin dieser Angelegenheit zu Statten. Carl VII hatte ihmein allgemeines und unbeschränktes Privilegium äe non
1. Die bekannte Cabinetsordre vom 12 Januar 1746 gegen Chi-kanen, Touren, alte Leier, wohlhergebrachte Observanz ist doch nureben eine stärkere Wiederholung des schon immer Gesagten; Coccejlantwortete am 26 Januar.