Band 
Dritter Band.
Seite
392
JPEG-Download
 

392

gen pommerschen Gerichten so stehe, daß dieses Land vorallem einer durchgreifenden Reform bedürfe; er erklärteeine solche für sehr ausführbar.

Hierauf, am 15 September 1746, in früher Morgen-stunde, fand eine Zusammenkunft zwischen dem Königund dem Minister Statt. Es würde sehr angenehm sein,wenn der letztere genau verzeichnet hätte, was dabei vor-gegangen ist. Wir sehen nur, daß sie sich vollkommenverständigten. Der Beschluß ward gefaßt, zur Ausfüh-rung des Planes zu schreiten, und zwar zuerst, wo esam dringendsten zu sein schien, eben in Pommern.

Cocceji entwarf eine Jnftruction für sich selbst, nachder Idee, die der König ihm mündlich eröffnet habe,und von der auch der König bemerkt, daß sie seinen An-sichten vollkommen entspreche.

Die allgemeinen Gesichtspuncte sind dieselben, vondenen Cocceji bei seinem Entwürfe ausgegangen war;nur tritt eins und das andere stärker als früher hervor,z. B-, daß kein Proceß angefangen werden solle, wennnicht vorher der Güte gepflogen worden; hauptsächlich,daß jeder Proceß in der Regel binnen einem Jahre zuEnde zu bringen sei.

Doch ließ sich die Sache mit einfachen Anordnungen undVerfügungen nicht ins Leben rufen. Eben hier war es, woFriedrich sich an die Provinzialstände wandte, die das größteund dringendste eigene Interesse an der Verbesserung der