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Justiz nahmen.' In Pommern begrüßten sie das Vor-haben als ein herrliches vaterländisches Werk; die Vor-sehung selbst habe Cocceji dazu bestimmt, ihr Vaterlandvon großem Ungemach zu befreien. Der König hatte sieersucht, der Commission, welche zur Justizreform nachPommern kommen werde, ein paar Deputirte beizugeben,und schlug ihnen dazu den Landrath von Walsleben undden Decan von Kleist vor. Eben diese wurden von denStänden ernannt.
Cocceji hatte nun die unter Friedrich Wilhelm begon-nene Kammergcrichtsprozeßordnung durchgesehen und indie Form des Coder Fridericianus gebracht; so legte erseinen Entwurf, als er im Januar 1747 nach Pommernkam, den Deputirten und einigen Mitgliedern der dorti-gen Gerichtshöfe vor; sie haben ihn mit ihren Bemer-kungen begleitet, die oft recht merkwürdig sind. ^
Die Hauptsache war, daß die bisherige Regierungund das bisherige Hofgericht zu Stettin vereinigt, undder neue Gerichtshof mit einer kleinen Anzahl hinreichendbesoldeter Räthe versehen wurde, die Procuratorcn weg-
1. Am 4 Oktober, von welchem Datum das Nescript an diePommerschen Zustizcollcgien ist (bei Kamptz 59, 111), ward auchVor- und Hinterpommerschen Ständen Notiz gegeben. Die letztendepreciren einen Beitrag zu den Salarien, willigen aber in die Er-höhung der Sporteln.
2. Z. B. wurden für jeden der beiden in Pommern zu errich-tenden Senate ein adlichcr und zwei bürgerliche Räthe bestimmt; dieReferendarien sollen halb bürgerlichen, halb adlichen Standes sein;die Deputirten vermieden die Angaben der Zahlen; sie schlugen über-haupt vor, bürgerlichen und adlichen Standes.