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Nie war Friedrich mit einem seiner Minister zufrie-dener. Er ernannte Cocceji zum Großkanzler, gab ihmseinen höchsten Orden, und widmete ihm in einer seinerSchriften einen glänzenden Lobspruch.
Nicht Jedermann, wie sich denken läßt, war so er-baut davon. Der Nachfolger Coccejis beim Appclla-tionsgericht, Arnim, wollte dies so erhalten wie es war;er gab zu vernehmen, mit einer übereilten Rechtspflegewerde die Absicht des Königs, die auf die Wohlfahrtdes Volkes gerichtet sei, gewiß nicht erreicht; er werdesich nicht widersetzen, aber alles gehen lassen wie esmöge.' Der König verwies ihm das in starken Aus-drücken als eine bloße Wirkung von Privatcifersucht, undbedeutete ihn, die Justizverbcsserung sei sein eigenes wohlüberlegtes Werk. Arnim nahm seinen Abschied, und dieReformen wurden in der entworfenen Weise ohne weiteresHinderniß durchgeführt.
Im Jahre 1747 begann man mit dem Prozeßver-fahren, sowohl bei dem Tribunal als dem Kammcrgericht;auch hier wurde eine große Anzahl alter Processe ab-gethan; im Jahre 1748 schritt man zu einer neuen Or-ganisation fort. Die mancherlei Gerichtshöfe welche bis-her bestanden: Tribunal, Hof- und Criminalgericht, Cri-
1. »Alles Ding währet seine Zeit." Schreiben vom 19 Januar1748. — Aus Nüßlers Leben von Büsching, Beiträge I, 375 s siehtman, wie hart mancher Einzelne von der Neuerung betroffen ward.Doch darf man darum an die persönlichen Intriguen nicht glauben,von welchen die Betroffenen erzählten.