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die noch fehlenden 3000 Thaler, die ebenfalls nicht aufden laufenden Etat zu bringen waren, zahlte Friedrichfür das erste Jahr aus seinen persönlichen Ersparnissen.
Ein ähnliches Verfahren ward auch im Magdebur-gischen beobachtet. Die Ritterschaft bewilligte eine an-sehnliche Summe, die zugleich mit den Contributivnsgel-dern aufgebracht werden sollte; die Kämmereien folgtennach, dann die Stifter, endlich fügten sich auch die katho-lischen Klöster. Der König bezeigte ihnen seinen Dank fürdie ihm bewiesene Willfährigkeit, und versprach, daß esnur eine vorübergehende Last sein solle; bald werde er imStande sein die Besoldung ganz zu übernehmen.
Es würde zu weit führen, wollten wir die Durchfüh-rung der Veränderung in allen Provinzen erörtern; be-merken wir nur, daß sie geschah, und zwar wie bei denoberen, so auch bei den unteren Gerichten. Es kam nurzuerst darauf an, den gemeinen Mann vor grober Will-kühr zu sichern, die Rechtspflege den ganz Nechtsunkun-digen zu entreißen. So weit möglich, wurden überallkleine Justizcollegieir an die Stelle der Ämter gesetzt, ju-ridische Bildung zur Bedingung der Anstellung gemacht.
Als die Summe und den Hauptcrfolg der cocceji-schen Reform darf man ansehen, daß sie den preußischenJuristenstand gleichsam neu begründete. Cocceji wiesihn auf seine wesentliche Bestimmung an, und verschaffteihm die Möglichkeit, derselben zu leben; er gab ihm dieRechtspflege zurück, die ihm großentheils abhanden ge-