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kommen war, und forderte für die Ausübung derselbenwissenschaftliche Befähigung. Das Institut der Refcren-darien und Auscultatoren wurde gegründet und ihre An-nahme vom Zeugniß der Universitäten und dem Ausfallder Prüfungen abhängig gemacht. Das Ganze bekam Zu-sammenhang und Leben, ohne daß es dabei gerade aufdie Beibehaltung der indeß an vielen Stellen eingeführ-ten Proceßordnung angekommen wäre.' Die rasche undprompte Ausübung der Justiz war die Bedingung, un-ter welcher der Staat diese Veränderung durchführte.
Dabei traten nun aber auch einige andere Fra-gen ein.
Durch Friedrich Wilhelm hatten die Kammern, unterder Leitung des Generaldirectoriums, einen überwiegendenEinfluß davongetragen; die Rechtspflege in Städtenund Ämtern ward von der Verwaltung beherrscht; danun jetzt das Prinzip der Justiz an sich volle Anerken-nung fand, so konnte es an Conflicten nicht fehlen.
Man klagte, daß die administrative Behörde in Schuld-,Wechsel-, Strafsachen die Erecution verhindere, daß sieBürger und Bauern in ihrem Ungehorsam gegen dieRechtspflege stärke, uud Edicte publicire, welche mit derneu eingeführten Ordnung in Widerspruch seien; dieHauptstrcitfragen waren folgende.
Die Kammer forderte, daß in Processen gegen den
1. Sie sind bet Kamptz verzeichnet. Seifart gedenkt des Fort-schrittes der Justizreform II, i, 66, 89 f.