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des Generaldirectoriums und der Kammern vom Begriffedes Rechtes und der Rechtspflege aus in Schranken ge-wiesen ward, kam ihnen allen zu gute.
Administration und Armee.
Fragen wir weiter, welche Stellung nun Friedrich zurVerwaltung selbst nahm, so bietet sich uns ein merkwür-diges Document dar, das darüber einiges Licht giebt.
Im Jahr 1748 unterwarf er die alte Jnstructiondes Generaldirectoriums einer Durchsicht; er verzeichneteseine Anmerkungen am Rande, die dann in den Tert ei-ner neuen Redaction verarbeitet worden sind; vor allemsieht man daraus, daß er die innere Zucht vielleicht nochzu schärfen suchte.
Als die vornehmsten Eigenschaften der Beamten be-zeichnet er: „Wachsamkeit, Arbeitsamkeit, unbestechlicheEhrlichkeit." Er fordert, wie sein Vater, daß sie imSommer um 8, im Winter um 9 Uhr zusammenkommen,und nicht auseinandergehen, bis die Geschäfte abgethansind, was so lange nicht währen könne, wenn sie nurfleißig arbeiten wollten. Denn auch langes Berathenhieß er nicht gut; wenn sie sich nicht bald vergleichen kön-nen, sollen sie nur an ihn, den König, berichten; wiesein Vater, betrachtete er sich als den obersten Präsiden-ten; ihm soll über alle streitigen Fragen das Für undWider vorgelegt, und die Entscheidung überlassen werden.Auf das strengste schärfte er ihnen das Amtsgehcimnißni- 26