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Substanzen besser eindringen können. Andere Schrift-steller vermuthen die Einmischung von Bilsenkraut(cf. So Id an 1. c. S. 504.). Remigius ( Duemonoluir.Colon. 1596. Lib. I. cap. III.) erzählt, dass im Sep-tember 1589 in einem lothringischen Dorfe zwei Hexenzwei Büchsen mit Salben weggenommen worden seien,in denen sich Bitumen befand, mit gelben und weissenTropfen gemischt und mit verschiedenen Stücken farbigerMetalle (cf. sqq.). Ausserdem bemerkt er in demselbenKapitel: Die Hexen bestrichen mit ihrer magischen Salbeihre Hände und sich selbst ganz und gar ohne Schaden;für Andere ist sie aber sogleich tödtlich, sobald sie nurden äussersten Saum des Kleides damit berühren, wennder anlmus laedendi damit verbunden ist. Remigiusglaubt daher: „unclionem il/am exteriorem symbolumsolnm esse ejus conscientiae, tjuam ad tarn nefariumfacinus miseri Mi ejus ductu (sc. diaboli) ac consilioufferun f .” Diese Worte sind sehr wichtig; wenn bei
der Uelervvirkung auf Andere eine arzneiliche, eine stoff-liche lebertragung nicht für nothwendig erachtet wird,sondere der animus laedendi allein genügt, so ist selbstim Sinne der Hexenrichter auch die eigene Einreibungder Hexe mit Salbe nicht nothwendig. Das Hineinziehenvon arzneilichem Stoffe in den wüsten Hexenspuk er-scheint mir von diesem Gesichtspunkte aus als ein ratio-neller Erklärungsversuch, als eine Thätigkeitsäusscrungder gegen die Macht des Aberglaubens sich sträubendenVernunft, welche die wirren Träumereien an einen wirk-lichen Stoff anheften will. — Ob Salben mit narkotischenSubstanzen wirklich angewendet worden sind, dürfte inden einzelnen Fällen sehr schwer zu ermitteln sein.Die in der neuesten Zeit mit dem Haschisch, einem Ex-trakt aus dem Samen der cannabis indica und gewöhn-lichem Bcrauschungsmittel im Orient vielfach angestelltenExperimente, wobei wunderliche Sinnestäuschungen zumVorschein kommen, rücken die Möglichkeit einer narko-tischen Einwirkung zu bestimmten Zwecken wieder näher.(So soll der Alte vom Berge sich des Haschisch zur