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Berauschung seiner Untergebenen bedient haben, die sichdann in fanatischer Begeisterung für ihn in den Todstürzten) *). Im Ganzen fällt indess die Untersuchung,ob in einem einzelnen Falle Salben angewendet wordensind oder nicht, einem mehr antiquarischen Interesse an-heim. Glaubt man nämlich, dass die Angeklagten freieSelbstbekenntnisse abgelegt, so ist die Anwendung vonSalben nicht nothwendig zur Erklärung; wenn sie ange-wendet worden wären, so müssten dann ihre Ilallucina-tionen, wie das bei den Sinnestäuschungen durch Nar-kose der Fall ist, einen wirren, unbestimmten, ver-schwimmcnden Charakter gehabt haben, aber nicht jenescharf abgegrenzte, übereinstimmende Form; diese lässtsich nur auf psychischem Wege durch die Macht der inder subjektiven Vorstellung wurzelnden Zeitidec erklären.— Leugnet man dagegen Alles und hält es blos für Er-findung der Inquisitoren, so kann der ganze Ilexengräuelden Angeklagten mit oder ohne Salben imputirt werden.)
L.
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2. Die Inquisition zieht ein Mädchen, die an Hallu-cinationen und ecstatischer Verzückung leidet,vor Gericht. (1511.)
Ein Mädchen aus Salamanca hatte sich mit solcherInbrunst den gottesdienstlichen Uebungen ergeben, dasssie dadurch verwirrt wurde und an Sinnestäuschungenlitt. Sie behauptete, Christus und die heilige Jungfraufortwährend vor sich zu sehen, und unterhielt sich mitihnen. Sie trug die Kleidung des Ordens der Domirikaner,gab sich für die Frau von Christus aus, und in der festenUeberzeugung, dass die heilige Jungfrau sie überall hinbegleite, blieb sie an allen Thüren stehen, als wenn sie
f) Cf. Moreau, Du Hachiscli etc. 1845. Dann: v. Son theimer,über die Haschischa oder das Kraut der Fakire, in Htcker’sAnnalen lid, 28. 1834. Macario, sur les hallucinalons, inAnnales niedico psycliol. 1846. Eine Selbstbeobachtung.
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