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so kündigte ihr seine Stimme an, dass er von nun ankeine Zeit mehr habe, sie zu besuchen. — Seit ihrerfrühesten Jugend war Johanne der Gedanke an Hexenund an den Umgang mit dem Teufel eingeimpft; cs be-darf zur Erklärung ihrer llallucinationen schwerlich nochnarkotischer Substanzen. Sie hatte einen solchen Wider-willen gegen das Leben, dass sie sich so rasch wiemöglich zu sterben sehnte; eine Erscheinung, die wirbei vielen der Hexerei Angeklagten der damaligen Zeitwiedcrfnidcn. — Eine Melancholische, die von deinBailli von Chatcauroux verurlheilt worden war, verlangteauf der Stelle hingerichtet zu werden, denn sie wollelieber sterben, als sich von dem Teufel noch längerquälen lassen. — Eine Andere klagte, dass der Teufelsic jeden Tag zu irgend einer bösen That hintriebe.Sie hat, man solle sie tödten, denn sie selbst habenicht eher Ruhe, als bis sie einen andern Menschengetödtet habe 1 ). — Pigray, der mit Lcrov, Fa-laiscau uii d R enard 1589 in Tours vierzehn Tcufcls-anbelcr zu prüfen hatte, sagt von ihnen: „Wir unter-hielten uns mit ihnen in derselben Weise, wie mausich mit Wahnsinnigen zu unterhalten pflegt; wir fandenaber in ihnen nur arme stupide Menschen, denen derTod gleichgültig war, oder die ihn zum Theil selbstherbeiwünschteu. Unsere Ansicht war vielmehr, sie mitllelleborus vollzustopfen, um sie tüchtig abführen zulassen, als sie zu bestrafen, und der Gerichtshof be-folgte unsern Rath.” Solche Ansichten standen aber inder damaligen Zeit isolirt und die Auffassungsweisevon Bodin überwog. 1582 verurtheilte die Inquisition
1) Ein solches Geständniss ist ganz dasselbe, wie wir cs nochheute so oft in Irrenhäusern linden. Diese Älurdmonoinanie istin vielen Fällen nur die Aushülfe der eigenen Neigung zumSelbstmorde; oft ist sie aus dem Kontrast der Gefühle entsprun-gen, und richtet sich dann oft gegen die geliebtesten Personen;die grösste Liebe wird zum grössten Hasse. Die endliche blu-tige That ist nur der Ausgang und das Ende eines langen Kam-pfes der verzwciflungsvollsten Gefühle. Cf. Ware, die Gei-steskrankheiten in Beziehung auf Rechtspflege, übersetzt vonldeler. Th. 2. h.