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Seine Stiefmutter habe sich von seinem Vater deshalbgetrennt, weil sie einmal gesehen, dass er Füsse vonHunden und die Hände von kleinen Kindern ausgebrochenhabe. — Er fügt noch hinzu, dass ihm der Herr vom Waldestreng verboten, an dem Nagel des Daumens seiner lin-ken Hand zu nagen, der auch viel dicker als die übri-gen, dass ihn dieser niemals aus den Augen verloren unddass er sogleich seine menschliche Form wieder habe an-nehmen müssen, sobald ihn dieser nicht mehr mit seinenBlicken verfolgt.
Die Aussagen der Eltern der angefallenen und ge-mordeten Kinder sind ganz übereinstimmend in Bezug aufden angegebenen Ort, Zeit, die Wunden der Kinderu. s. w.; man konfrontirt ihn, er wird wieder erkannt. Beidem ersten Zusammenstellen mit seinem Vater änderteer Vielerlei in seinen Aussagen; mau sah, dass die langeDauer des Gefängnisses ihn schwachsinnig gemacht hatte.Bei der zweiten Konfrontation bestätigte er seine frühe-ren Aussagen. — Grenier der Vater, gegen dessen Sitt-lichkeit nicht das Geringste vorlag, wurde nach einer Un-tersuchung aus dem Gefängnisse entlassen.
Ehe das Parlament sein Urtheil aussprach, entwik-kelte der erste Präsident d’Affis in einer glänzendenRede, in der alle Fragen über Zauberei, über die Unmög-lichkeit der Verwandlung in Thiere berührt wurden, dieGründe, weshalb Grenier nicht mit dem Tode zu bestra-fen sei. Der Gerichtshof, sagte er, hat auf das Alter unddie Imbecillität dieses Kindes Rücksicht genommen, wel-ches so stupide und so sehr Idiot ist, dass Kinder vonsieben bis acht Jahren gewöhnlich mehr Ueberlegunghaben ; er ist so wenig entwickelt, dass man ihn für zehn-jährig halten würde; der Gerichtshof hofft noch seine
Besserung. Grenier wird verurtheilt, lebenslänglich
in einem der Klöster in Bordeaux eingeschlossen zu wer-den ; seine Entweichung soll mit dem Tode bestraft wer-den. — In der ersten Zeit seiner Einsperrung lief JeanGrenier mit grosser Leichtigkeit auf allen Vieren; er ver-schlang oft die noch blutigen Eingeweide von Fischen.