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schon nahte die Zeit, für welche die Kommission Voll-macht hatte, ihrem Ende. Die Freunde der angeklagtenPriester steigerten ihre Anstrengungen; der Bischof vonBayonne wurde endlich erweicht. Man machte geltend,dass der Prozess über die Zauberei von Priestern vordie geistlichen Gerichte gehöre. Man beschloss endlich,die Sache sollte der Entscheidung des Königs vorgelegtwerden-, aber während die Verhandlungen darüber nochschwebten, entflohen die fünf aus dem Gefängnisse. Eswagte Niemand, sie wieder festzunehmen. Drei anderePriester, die ebenfalls noch im Kerker die Einleitungihres Prozesses erwarteten, wurden iu Freiheit gesetzt.
Die Kommission halte kaum die wichtigsten Sachenabgefertigt; eine ungeheure Masse von Angeklagten bliebzurück, welche die Gefängnisse in Bordeaux: keinenPlatz hatten, zu bergen; sie mussten theilweistf in demSchlosse Ilä untergebracht werden. Die Richter in Bor-deaux scheinen den Prozess in derselben Weise fort-geführt zu haben, wie die Kommission. De laueretlveilt nur noch den Prozess der Frau Cathalin und desSieur Isaac mit, die ebenfalls zum Tode vorurtheiltwurden 1 ).
4. Dämonomanie im Königreich Navarra. (1610.)
1610 hatte sich in ganz Spanien das Gerücht ver-breitet, dass in dem Königreich Navarra, in dem Thalevon Bastan, das Ilexenwesen überhand genommen habe.Die Inquisition von Logrogno fing an, ihre Untersuchun-gen einzuleiten; fast alle Angeklagten waren aus Veraoder Zugarramurdi, Flecken, die nahe an der baskischenGrenze gelegen waren, wodurch auch die Achnlichkeitin den Delirien mit dem Hexenwahn der Basken eineErklärung findet, da zwischen den benachbarten Bewoh-nern häufiger Verkehr stattfinden musste. Delancreund Llorente haben über diesen Prozess und die dabei
1) Delaucre p. 144, 154.