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hörte das Uebel auf. In P. Balbiui Lib. III. Miscetlaneor.fristoric. regni Bohemiue Fol. 209 wird gedacht, dass 1567zu Trutnau in Böhmen ein Bürger und reicher Geizhals, Na-mens Stephan Huber, nach seinem Tode ebenfalls vieleLeute erdrückt und umgebracht. Denselben hat man gleich-falls aufgegraben, den Körper ganz fett, von gesunder Farbebefunden, aber ihm den Kopf abgehauen, da denn der Rumpfviel Bluts von sich gegeben. Hernach hat er die Leute un-geplagt und sich selbst nicht mehr blicken lassen
Ausserdem ist noch die aus Tour ne fort oben be-rührte Geschichte aus Chios hierher zu ziehen. Die Grie-chen nannten die Körper der Vampire Bitrco/accas. Diegriechische Kirche nahm an, dass der Teufel die Körperderjenigen besässe, die im Bann gestorben wären. NachLeo Allatius Episi. de quorundam Graecorum opina-Uonibus ist ßovQxa ein Schlamm, qui jam putrescenti aquamaceratus, pessimam cxhalat mephitim; . luxy.oa f 'ossa,seucavea, in qua similis limus j'oveiur. Est purro pes-simi hominis et facinorosi, saepeque ab Antistite suo ex-communicati caduver, der nicht wie die Körper der übrigenMenschen in Staub zerfällt, sondern der anschwillt, unddessen Haut wie ein Trommelfell ausgedehnt wird. In die-sen Körper fährt ein D'ämou, geht mit ihm aus dem Grabeheraus, wandert durch die Stadt, klopft an viele Thürenund ruft die Bewohner mit lauter Stimme. Wer da ant-wortet, muss am andern Tage sterben; wer nicht antwor-tet, bleibt gesund. Auch am Tage, auf freiem Felde wan-deln solche Körper .umher * 2 ).
In Hozeploz, einem Dorfe in Schlesien, sollten dieMenschen nach ihrem Tode sehr oft zu den Ihrigen zurück-kommen, mit ihnen essen, trinken, ja gar mit ihren hinter-lassenen Weibern sich fleischlich vermischen. Und wennreisende Leute zu der Stunde des Nachts, wo sie aus ihrenGräbern herausgingen, durch das Dorf marschirten, so liefensie ihnen nach und hockten auf ihren Rücken 3 ).
15 EiuesWeyniariscben Medici Muthniassliclie Gedanken von denenVampyren oder sogenannten Blutsaugern. Leipzig 1732. S. 4.
2) Ebendas. S. 6. 3 ) Ebendas. S. 13.