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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
Entstehung
Seite
459-460
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Justus Möser.

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III. Der jetzige tzang zu allgemeinen Gesetzen und Verordnungen ist der gemeinen

Freiheit

Di- Herrn beim Gcneraldepartement möch-ten gern alles, wie es scheinet, auf einfacheGrundsätze zurückgeführet sehen. Wenn es nachihrem Wunsche ginge, so sollte der Staat sichnach einer akademischen Theorie regieren lassen,und jeder Departementsrath im Stande seyn,nach einem allgemeinen Plan den Lokalbeamtcnihre Ausrichtungen vorschreiben zu können. Siewollten wohl alles mit gedruckten Verordnun-gen fassen, und nachdem Voltaire es einmallächerlich gefunden hat, daß jemand seinen Pro-zeß nach den Rechten eines Dorfs verlor, dener nach der Sitte eines nahe dabei liegendengewonnen haben würde, keine andere, als all-gemeine Gesetzbücher dulden; vermuthlich um sichdie Regierungskunst so viel bequemer zu machenund doch die einzige Triebfeder der ganzenStaatsmaschine zu seyn.

Nun finde ich zwar diese» Wunsch für dieEitelkeit und Bequemlichkeit dieser Herrn sounrecht nicht, und unser Jahrhundert, das mitlauter allgemeinen Gesetzbüchern schwanger geht,arbeitet ihren Hoffnungen so ziemlich entgegen.In der That aber entfernen wir uns dadurchvon dem wahren Plan der Natur, die ihrenReichthum in der Mannichfaltigkeit zeigt, undbahnen den Weg zum Despotismus, der allesnach wenig Regeln zwingen will, und darüberden Reichthum der Mannichfaltigkeit verlieret.An den griechischen Künstlern lobt man es, daßsie ihre Werke nach einzelnen schönen Gegen-ständen in der Natur ausgearbeitet, und esnicht gewagt haben, eine allgemeine Regel desSchönen festzusetzen und ihren Meißel nach die-ser zu führen. Die römischen Gesetze bewun-dert man, und muß sie gleich den griechischenKunstwerken bewundern, weil ein jedes dersel-ben einen einzelnen Fall zum Grunde hat, undallemal eine Erfahrung zur Regel für eine völ-lig ähnliche Begebenheit darbietet. Man sprichttäglich davon, wie nachthcilig dem Genie alleallgemeine Regeln und Gesetze seyen, und wiesehr die neuer» durch einige wenige Ideale ge-hindert werden, sich über das Mittelmäßige zuerheben; und dennoch soll das edelste Kunstwerkunter allen, die Staatsverfassung, sich auf ei-nige allgemeine Gesetze zurückbringen lassen; siesoll die unmannichfaltige Schönheit eines fran-zösischen Schauspiels annehmen, und sich we-nigstens im Prospekt, im Grundriß und imDurchschnitt auf einem Bogen Papier vollkom-men abzeichnen lassen, damit die Herrn beimDepartement, mit Hülfe eines kleinen Maaß-stabs, alle Größen und Höhen sofort berechnenkönnen.

Ich will es nicht untersuchen, ob die ge-lehrte Natur einen Hang zur Einförmigkeit ge-nommen, oder das ruhige Vergnügen, allge-meine Wahrheiten zu erfinden und Gesetze fürdie ganze Natur daraus zu machen, diese un-sere neumodische Denkungsart beliebt gemacht,oder auch der Militärstand, worin oft hundert-tausend Menschen das Auge auf einen Punkt

gefährlich.

richten, und den Fuß nach dem nämlichen Taktesetzen müssen, sein Exempel zur Nachahmungempfohlen habe. Man mag hier annehmen,IN was man will, die Wahrheit bleibt allemal: jeeinfacher die Gesetze, und je allgemeiner die Re-geln werden, desto despotischer, rrockner undarmseliger wird ein Staat.

Ich verlange nicht, daß man dieses auf alle15 Zweige der Staatsverfassung anwenden solle.Es sind einige, und hauptsächlich die äußerli-chen Formalitäten des gerichtlichen Prozesses,der Testamente und Vormundschaften, welchesich mit allgemeinen Gesetzen und Regeln zu2» einer nothwendigen und glücklichen Einförmig-keit bringen lassen, so daß man aus dem Stand-ort eines Generaljustizdepartements ihre Rich-tigkeit und Unrichtigkeit zuverlässig übersehenkann; so weit ist auch der Großkanzler von25 Cocceji gekommen. Es giebt auch in der Staars-ökonomie eine Einförmigkeit der Formen, derTabellen, der Vorstellungen und andrer äußer-lichen Umstände, welche die höchste Einsicht er-leichtert; und vielleicht ließen sich auch wcsent-3» liche Theile der Polizei, als Maaße und Mün-zen, zu einer Gleichförmigkeit bringen, so großund so mannichfaltig auch die Schwierigkeitensind, welche hier dem Auge des theoretische»Projektenmachers entwischen, und den Mann,35 der in großen Staaten Hand anlegt, verwir-ren. Allein allgemeine Polizeiordnungen, all-gemeine Forstordnungen, allgemeine Gesetze überHandel und Wandel, über Acker- und Wiesen-bau und über andere Theile der Staats- und40 Landcswirchschaft, wenn sie nicht blos theore-tische Lehrbücher, sondern wahre, in jedem Fallezu befolgende Regeln abgeben, wenn sie brauch-bar und zureichend seyn, wenn sie dem Gene-raldcpartcment zur Richtschnur dienen sollen,45 um die Vorschläge, Berichte und Ausrichtun-gen der Lvkalbeamlen darnach zu prüfen, zubeurtheilen und zu verwerfen, sind mehrentheilsstolze Eingriffe in die menschliche Vernunft,Zerstörungen des Privatcigenthums und Ver-50 letzungen der Freiheit. Die philosophischen Theo-rien untergraben alle ursprüngliche Kontrakte,alle Privilegien und Freiheiten, alle Bedingun-gen und Verjährungen, indem sie die Pflichtender Regenten und Unterthanen, und überhaupt55 alle gesellschaftlichen Rechte, aus einem einzigenGrundsätze ableiten, und um sich Bahn zu ma-chen, jede hergebrachte verglichene und verjährteEinschränkungen als so viel Hindernisse betrach-ten, die sie mit dem Fuße oder mit einem00 systematischen Schlüsse aus ihrem Wege stoßenkönnen.

Die Kontrakte eines Privatmannes geltenbei Entscheidung einer Streitsache mehr. alsgemeine Rechte, außerordentliche Fälle ausgc-65 nomnien. Gewohnheiten, Verabredungen undVergleiche einer Gemeinheit gelten auf gleicheWeise und eben aus demselben Grunde mehr,als Provinzialverordnungen, und Provinzial-abschiede mehr, als allgemeine Landesgcsetze-