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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
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507-508
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Zustns Möscr,

zusammenthaten, und einen Staat bildeten,verfolgten sie fast denselben Plan. Eine Man-nte hatte so wenig der andern, als ein Haus-vater dem andern zu gebieten.') So' vielManieen, so viele unterschiedene Versammlun-gen , Rechtsfindungen und Rechte; eben wienoch jetzt in unsern Marken, welche zwar zu-sammen in einer Staatsverbindung stehen, ihreMarkversammlungen aber nicht gemein haben.Die von ihnen bisweilen erwählten Könige, solange sie nicht gesalbet waren, hatten nichtsmehr im Großen, als die Richter im Kleinen.Ehre, Leib und Erbe eines Mannes waren ihrerErkenntniß nicht unterworfen, ?) auch selbstim Heerzuge nicht. Die Verbannung^) warauch hier alles, und jeder Staat war, oderhielt sich nicht weiter berechtiget.

Z. 26. Vom Adel.

In dieser dritten Vereinigung zeigen sichEdle und Männer oder Wehren. DieRechte der Letzter» haben wir bisher gesehen.Allein es hält schwer, den Ursprung der Erster»anzugeben. Insgemein macht man alles zuHerrn und Knechten, um einen bequemen Planzu haben; oder man glaubt, der Kriegesstandhabe gewisse Menschen geadelt. Ersteres istfalsch, und Letzteres unbestimmt. Es giebt krie-gerische Nationen ohne Adel, und in Deutsch-land hat der Wehr ') zu Fuße und zu Pferdegedient. Das Wahrscheinlichste ist, daß dieOfficierstellen im Heerbann erblich geworden,und die von ihnen besessene Güter damit zu-gleich einigermaßen erhöhet sind. Dieses wird

sich überall zutragen, wo nicht für Sold, son-dern von dem Landeigenthume, was einer hat,gedienet wird. Der Sohn eines Heerführersoder Hauptmanns kehrt ungern zur gemeinen5 Reihe zurück, und der Hof, auf oder an wel-chem sich die umliegenden Hofgeseffenen eineReihe von Jahren versammelt haben, woraufvielleicht eine Burg oder ein Rüsthaus für dieganze Gegend mit gemeinschaftlichen Kräften16 errichtet und unterhalten ist, und worauf sichdie Rotte von allen dazu gehörigen Gemeinenbefindet, wird immer seinen Eigenthümer zumneuen Hauptmann empfehlen. Wahrscheinlichhatte man auch demselben — es sey eine zum15 Unterhalte oder zu Ehren — verschiedene Vor-theile und Vorrechte eingeräumet, die sich vondes Hauptmanns Sitze eben so schwer, als Lehnvom Erbe trennen ließen. Die Anzahl dieserEdlen konnte so sehr groß nicht seyn. Wo26 man einen König nöthig hatte, erwählte mandenselben aus ihnen/') und hielt sich aus obi-ger Ursache gern an die Familie, der maneinmal gehorcht und geopfert hatte. Ihr Rechtbestand in einem erhöheten Wehrgelde, ( S.25 Z. 15. 6.) und im übrigen mochten sie in derNationalversammlung zu Rechte stehen, oderman schied sich von ihnen durch das natürlicheKriegesrecht, die Anzündung des Hauses undihre Verbannung, wen» sie sich einer schuldigen36 Genugthuung weigerten. Die mehresten unterihnen hielten ihre besondere Truppen, welcheman Gefolge (coinil.it„s) nennete, und wo-mit oft der König allein ausgemacht wurde,wenn es nicht der Mühe werth war, den Heer-35 bann aufzubieten.

l> „Im Frieden ist keine gemeinschaftliche Obrigkeit." tkäsar v. Galt. Krieg. 6.

2) Weil die Strafe, so der Priester in, Hecrznge auszuüben hatte, nicht „auf Geheiß des Feldherrn, sonderngleichsam auf Befehl des Gottes" geschahe. Tacit. Germ. 7. Die Salbung scheinet mir der symbolische Act zuseyn, wodurch die priestcrliche Gewalt den Könige» mit Bewilligung des Volkes übertrage» worden. Vollkommenc Könige waren Priester und Könige zugleich.

„Ancu», König der Männer zugleich und Priester des Phöbus." (Birg. Aen. a, klu.)

Wobei ScrviuS anmerkt: „dies war die Gewohnheit der Vorfahren, daß der König zugleich auch Priester oder Hoherpricstcr war." Von dieser Art war auch Mclchiscdeck. Wie die Römer ihre Könige vertrieben: so machten siegleich „einen Opfcrkönig", um jene gedoppelte Macht zu trennen. Und wie sie ihre Freiheit wieder aufgaben:so übertrugen sie dem OctaviuS die oberste Pricstcrwürdc, welches vermuthlich zu dem Titel Auguiitun (Heilig)Anlaß gab, da die römische» Schriftsteller keine rechte Ursache davon anzugeben wissen. GeSler in seiner Rhethorit,StraSburg IlttZ unterscheidet noch spät gesalbte und gemeine Könige. Der gleichsam göttliche Antrieb,welcher den Priester zur Strafe berechtigen mußte, scheint einen gleiche» Grund mit unserm „Von Gottes Gnaden"zu haben. Denn ob zwar Lud ewig solches für eine Erfindung der Pfaffe» hält: so ist cS doch weit wahrschciulichcr, daß es „ras charakteristische Kennzeichen der Herrschaft oder irgend eitler höchsten Würde" sey, und daß derHerr, der solches aus seinem Titel läßt, den Titel seines Besitzth»INs verändere. Den» die Herrschaft überKnechte oder das tloniiiiiuin hat keine „Gottes Gnaden" zum Grunde. Die Männer oder Wehren stehen lediglichunter einem Herrn von Gottes Gnaden, der sie „aus gleichsam göttlichem Antrieb" vcrurthcilct und bestraft, anstattdaß Knechte „von dem Herrn aus eignem Antrieb und aus stör» ungestraft" (Tacit. Germ. 2i>.) gctödtct werdenkönnen. Gj„ Herr von ganz Guropa würde kein König sehn, nicht gesalbt, nicht gekrönt, und nicht gehuldigt wer-den. Die Unterlassung der Krönung verwandelt daS rognum (Reich) in .. (bloße Herrschaft).

st) Gin Rcichssürst kann noch jetzt auf dem Reichstage blos aus der Gemeinschaft des ReichSfriedcns gesetzt)werden. Wenn man ihn hicrnächst weiter verfolget: so geschieht cS nach Kriegs - oder Hofrccht.

1) In der sucvischen Verfassung ist dieses wohl außer Zweifel, und ein vernünftiger Mann wird die ll),l)l><>Reiter in der sucvischen Avantgarde <s. 8. l l.) wohl nicht zu einer Art von hentigcn Gdellcnten machen. Und zurZeit wie die Römer mit ttin.nM Mann über den Nicderrhein rückten, und niebt etwa» alle» Deutschen, sondern lcdiglich den Völkern in einem Theil von Westphalen und Riedersachsen, die blutigsten Schlachten lieferten, wurdeetwas mehr, als eitle kleine beständige Reiterei erfordert, um die römische Kavallerie zu einem „zweifelhaften Treffen"zu bringen. Tacit. Annal. 7, Ll. Zu Rom waren Reiter, vorzugsweise so genannt, und eilte gemeine Ritterschaft,oder ein Bürgcrbann zu Pferde.

»> „Große Verdienste der Vätcr geben auch Jünglinge» die fürstliche Würde." Tacit. Germ. nü) „Könige wähle» sie »ach Adel." Tacit. Germ. 7.