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Justus Mvser.
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27. Von der Nationalversammlung.
Edle und Wehren oder Gemeine mach-ten indessen eigentlich den Körper der Nationaus;») und auf ihrer Bewilligung ruhete alles.Letztere waren erster» zu nichts verpflichtet.Und es ist eine bewundernswürdige Sache,daß sie sich in Sachsen bis auf Sarin den Gro-ßen in dieser vollkommenen Unabhängigkeit,gegen die Macht ss der Gefolge haben erhallenkönnen, da sie kein Gesetzt gehabt zu habenscheinen, wodurch diese auf gewisse Weise wäreneingeschränkt worden; und der Adel auch da-mals schon Schlösser und Vestungen besaß.In der Nationalversammlung handhabe« derPriester, und keine andere Obrigkeit die Ord-nung. Es redete, wer das Ansehen und dieGeschicklichkeit dazu b) hatte. Der Anführerward aus den Tapfersten7) erwählt; und mitdem Kriege hatte sein Amt ein Ende.^)
A. 28. Von dem Priester als National-bea mten.
Der Priester war es übrigens, welcher5 mehrere Mannien zusammen, und Edle undGemeine im Gleichgewichte erhielt. Ersterewaren durch die Menge leicht überstimmt;allein der Priester durfte ein Zeichen übel deu-ten,!») wenn er merk«, daß die Menge fehlen1» würde, und damit war die Versammlung vordamals aufgeboben. Vermuthlich geschahe diesesso oft, als es die Klugheit der Weniger-, er-forderte. Da das übel gedeutete Zeichen alleindie Ehre davon hatte, so schien diese Macht der15 Freiheit unschädlich. Der Priester allein hattedas Recht, jemanden in der Versammlung einStillschweigen aufzulegen, und man würdeihm dieses nicht überlassen haben, wen» manhätte ein Himmelszeichen dazu gebrauchen kön-20 nen. Der Priester war nothwendig Edel.")
1) Sic heißen Volk, Menge, Haufen u. s. w. bei den Schriftstellern. „Ueber unbedeutende Dinge ziehen siedleFürsten, über wichtigere Alle zu Rathe; aber so, daß auch das, worüber dem Volke die Entscheidung zukömmt,von den Fürsten verhandelt wird. — Wie es dem Haufen gefällt, setzen sic sich bewaffnet." Tacit. Germ. II.
2> „Weil sic freiwillig den Fürsten Geschenke zu bringen pflegten, was für eine Ehrenbezeugung ange-nommen wurde." Ebcnd. 15. Die Vornehmsten oder Edlen hatten „das Recht der Ileberredung'" „Da Arminiusbei ihnen den größten Einfluß hatte, wenn er zum Kriege ricth." Tacit. Anal. I, 57. „Dann wird der König oder
der Fürst-gehört, mehr nach dem Recht der Ileberredung als nach dem Recht des Beschleus." Germ. II. „Aus
dem Volke geht Rath und Beschluß hervor. Eb. 12.
5) Die Macht der Gefolge stürzte die römische Freiheit. Wie bei den Bürgerkriegen die Häupter der Parteieneigne Truppen zu unterhatten sich heraus nahmen, und August z. E. allmählig iitl.OM Mann eigner HauSkruppcnauf den Beinen hatte, mußrc nothwendig die Freiheit erliegen. Wie Eäsar in Gallien ankam, steckte diese ganzeNation schon in den Privatgefolgcn einiger wenigen Fürsten; und Strabo 4. bemerkt nur noch, daß „in Gallienvor Alters das Volk einen Kriegshauptmann gewählt habe." Daher sagte Eäsar (Gall. Krieg 4.): „In Gallienwird das Volk beinahe wie Sklaven behandelt." Das war die Schuld der Gefolge; und die Geschichte wird zeigen,wie das Sächsische Volk auf eben die Art in Sklavenstand gekommen.
4) Das Gesetz, wodurch ei» gar zu mächtiger und geliebter Bürger aus dem Staat gewiesen wurde, konnteeinzelnen Wohnern nicht so leicht einfallen, und die Mannic, oder Arimannic, erhielt sich, bis sic unter dem Titeleines comitatus, eines Inmveis rogni, oder einer.ärniaiuliuo den Fürsten zu Lehn gegeben wurde.
5> Scgest wurde von- Armin in seinem Schlosse belagert; und es mußte schon eine ziemlich geraume Vcstnngsehn. Tacit. Ann. 1, 57.
s> „Stillschweigen wird durch die Priester-geboten. Dann wird der König oder der Fürst, wie nun das
Alter, wie der Adel eines Jeden, wie der Ruhm, wie die Bcrcdtsamkcit ist, gehört. Tacit. Germ. II.
7> „Könige wählen sie »ach dem Adel, Feldherrn nach der Tapferkeit-und die Feldherrn (haben ihre Gewalt)
mehr durch Beispiel, als durch Befehl, wenn sic entschlossen sind, wenn sic sich auszeichnen, wen» sic dem Heerevorangehen, so herrschen sic durch Bewunderung.« Tacit. Germ. 7.
8) „Die nämlichen alten Sachsen hatten keinen König, sondern mehrere ihrem Volke vorgesetzte Satrapen,welche bei einbrechendem Krieg gleichmäßig Loosc ziehen; und wen das Loos bezeichnet hat, diesem Feldherrn («oro-toga, Herzog) folgen alle zur Zeit des Kriegs und gehorchen ihm. Wen» aber der Krieg beendigt ist, so haben alleSatrapen wieder gleiche Gewalt. Tllonne tl-ut Oolocbt -m.l tlmt 6->vI,> goo,»!«,- erae; tlioimo rvuervn In oft klon-rioo unck rvuoron allo oaickaemon." B e da, Kirchcngesch. 5, II.
9) „Wenn die Götter entgegen waren, so wurde über die nämliche Sache an demselben Tage nicht mehr bcratheil." Tacit. Germ. 1(1. Man weiß, daß durch eben dieses Kunststück der Rath zu Rom sich gegen die Macht derMenge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur vorher Übel gedeutet werde». Wenn das Volk einmal seinen Schlyßgefaßt, würde es zu spät und auch zu viel gewesen sehn, einen förmlichen Schluß vcrnichtigen zu dürfen. DieStimme des Volks war alsdcnn die Stimme Gottes, und dagegen mußte der Priester schweigen. Dergleichen Zei-chcndcutungen fehlen uns jetzt oft. Wenn bei den Römern ein General sich zurückziehen, oder nicht zur Schlachtausrücken wollte: so war ein gesehener Bienenschwarm, oder ein Neumond, Ilriache genug. I(„d die Armee glaubtedeswegen nicht, daß der Feind zu stark, oder ein andrer Mangel vorhanden wäre. J„ Ermanglung solcher Zeichenmuß jetzt oft ein General die wahre Ursache blos gebe», wen» ibn ein Vorwand der mangelnden Subststcnz nichtrettet.
IN) „Stillschweigen wird durch die Priester geboten." Tacit. Germ. II.
Hz Von den Galliern sagt Eäsar dieses ausdrücklich, und es folgt von selbst. Als Wehr bättc er einer gc-meinen Versammlung, und im Gefolge einem Herrn angehört; niedriger kann man ihn nicht seyen, und alsobleibt nichts als der Höchste, oder Atclsstand übrig, welcher ihm auch allein das nöthige Ansehen zum wahren Na-«ionalbeamtcn geben konnte.
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