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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
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513-514
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Justus Möser.

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ken, insofern sie ein Band des Staats*) war.Man verehrte ein allgemeines unsichtbares We-sen, und glaubte nicht, daß sich solches durchein Bild vorstellen, oder im Tempel 2) einsper-ren ließe. Der Grund dieses Glaubens lag 5aller Wahrscheinlichkeit nach darin, daß dasBild und der Tempel eines Nationalgottes aufder Erde keinen Platz haben konnte. Denn dieMark, worin Gott seinen Tempel hat, erhältbald einen Vorzug, und leicht die Herrschaft 10über andre, wie die Erfahrung «.) bei allenVölker» zeiget. Im Heerlager war ein be-wegliches*) Götterbild möglich und vielleichtnöthig, um unter dem Schutze desselben einerversammlet«» unabhängige» Menge kräftiger 15zu gebieten, und den Priester sichtbar zu un-terstützen.

§.31. Von besondern Gottheiten.

Deswegen aber konnte der besondere 20Gott einer Haushaltung, einer Innung, odereiner Mark, gar wohl sein Bild und seinenTempel an einem verabredeten öffentlichen Ortehaben. 5) Der Hausgott, er mochte nun auseiner seltenen Wurzel oder aus einem andern 25Dinge, wovor die Einbildung sich beugenwollte, bestehen, war dem Hausvater unentbehr-lich, um seine Person gegen ein zahlreiches Ge-sinde nothdürftig zu heiligen, und sich gleichsam

eine Freistatt in seinem eigenen Hause zu ge-ben. In der Mark waren Gränzgötter, wiejetzt Kreuze und heilige Schnatbäume gegen denEingriff der Nachbarn auch von gutem Nutzen;weil deren Verletzung sofort den Gottesfriedenstören, und den Priester zu dessen Handhabungerwecken mußte. Man trug auch einige Mark-götter 0) bei einer jährlichen Versammlung aufden Gränzen der Mark herum, und im Chri-stenthum kam die Hciijg x„ cracht an ihreStelle. Die Mannst, daß sie sich an keinenBaum oder Stein, sondern auf die Köpfe derMänner schloß/) und folglich nicht leicht einigeGränzstreitigkeiten veranlassere, hätte in ihrerinnern Verfassung am allerersten einer beson-dern Gottheit entbehren können. Denn dieeinheimischen Streitigkeiten derselben konntennach der Abrede leicht geschieden werden, undhöchstens bei der Gottesprobe und dem Gottes-urlheile besondere Gottheiten nöthig sey».

Z. 32. Von der geheiligten Redlich-keit.

Da die Gewalt des Priesters auf keinerweltlichen Macht, sondern lediglich auf derEhrfurcht der Menschen beruhete, so war dieReligion außerordentlich verstärkt, und bisweilengrausam /) außerdem aber die Redlichkeit mehrals eine gemeine Tugend, und gleichsam gehci-

1) Rousseau in seinem gesellschaftlichen Vertrag beschuldigt die christliche Religion, daß sie diese Absicht zusehr'verlasse Allein Christus ist auch der ciuzige von alle» Religionsstistern, der kein Reich von dieser Welt haterrichten wollen.

2) „Uebrigcus halten sie daS Einzwängen der Götter in Mauern und die Nachbildung derselben in irgendeiner menschlichen Gestalt der Größe der Himmlischen für unwürdig. Sie weihen Wälder und Haine, und nenne»nach der Götter Name» das Allcrheiligstc, das sie nur mit Ehrfurcht betrachten." Tacit. Germ. !1.

3) Die Kathedrale beherrscht unmcr die übrige» Pfarrkirchen, und nothwendig mußten verschiedene Nationensich zu einem Sprengel vereinige», sobald sie sich zu einer irgendwo feststehenden Gottheit halte» wollten. „Wo Gottder Herrscher über Stiles ist, da ist das Uebrigc unterworfen und gehorsam." Tacit. Germ. 3g. Der Tempel imStamm Juda versicherte diesem die Herrschaft, und ihn bauctc der erste ruhige Monarch aus diesem Stamm Beieinigen Nationen war ein Haupt-Gott und viele kleine Götter um ihn. Letztere stellcten vermuthlich die kleinernInnungen vor, welche sich dem Haupt-'Gott unterworfen hatten. Die Kathedralen wurden sogar eine Zeitlang blosHeiligen vom ersten Range geweiht, und den darlintcr stehenden Kirchen nur Heilige von, zweiten Range erlaubt.

1i Das Bild der Isis bei den Suevcn saß aus einem Rennschiff, und Tacit. Germ. g. schließt daraus, „daß derGottesdienst hingebracht worden sei." Es könnte dieses aber auch eben so früh, und zumal bei einem ziehendenVolke, eine reisige Gottheit anzeigen. Die Bundeöladc bei den Juden war beweglich, und wurde zuerst von einemKönige auf eine beständige Stelle gebracht. Genug, daß eine allgemeine Nationalgotthcit nicht erd - und naget,fest sein konnte, ohne einer Provinz vor der andern einen Vorzug zu geben.

8) Ich habe in einer Abhandlung „von den Mysterien und dem Volksglauben der alten Gallier und Ger,na-ncn" ehedem angenommen, daß man eine öffentliche und heimliche Göttcrlcbrc gehabt hätte, um die Widersprücheder Geschichtschreiber in Ansehung der sichtbaren und unsichtbaren deutschen Gottheiten zu vereinigen, glaube abernunmehr, daß sich alles aus obige Art besser erklären lasse.

6) In dein Verzeichnis der Ortschaften heißt es dieserivegen: „Von dem Bilde, dasman durch die Fel-der trägt." Und aus dem Lebe» der heil. Marcsvidis führet Eckhardt eine Stelle an, worin ausdrücklich ge-boten wird, „daß man den Schutzheiligen der Kirche nach Art einer heidnische» Prozession in der Gemeinde inlange,» Umzug herumtrage» solle." Diese Prozessionen oder Umtrachtcn hatte» nun zwar noch eine» andernEndzweck. Inzwischen wird man doch nicht leicht eine Urkunde in unserm Stifte aus dem täten Jahrhundert finde»,worin eine Markschnacl beschriebe» ist, ohne daß man der Heiligenträchi dabei erwähnet hat. Und wohin dieHciligcntracht ging, dahin ging auch die Märkgränzc. I» einigen Marken haben »och die jährlichen Maigängeetwas ähnliches damit. Von der Zeit eines Maigangcs fängt der öffentliche Besitz an. Was ein MarkgenosscdaS ganze Jahr vorher eingezäunet hat, kann Pci dem Maigangc „wegen des Vergehens der Verheimlichung" sofortwiederum cingcrissen werden.

7) So schließt ein Regimcntskanto» lediglich auf seine bnrollirtc. Ich werde mich dieses Satzes sehr oft beiunsern heutigen Territorial - Gränzstreitigkeiten bedienen. Eine Mark oder ei» I1„minium gränzt an Stein undBar»». Ein Amt aber schließt auf seine Eingesessene, falls nicht zufällige Gränze» von Flüssen und Bergen vor-handen sind.

8) Dies beweise» die schreckliche» Ceremonien. „Daher daS geheime Grauen und heilige Unkunde dessen, wasnur dem Tod Gcweihcte schauen." Tacit. Germ. 10.

Kurz, Pros. Lit. 33