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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
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515-516
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Justuö Möser.

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liget, so das, jedes Versprechen die Krafteines Ehrenwortes, und jede Treulosigkeit denHaß eines Meineides mit sich führen .yiochle.Dieses trug sehr viel zur Erhaltung ihrer Ver-fassung bei. Und der Adel?) insbesondre würdemit einer gemeinen Redlichkeit sich nicht erhal-ten haben, weil er fast durch nichts, als seinWort, verbunden werden konnte. Doch warenSchimpfs) und Ehre ihre vornehmsten Mittel;und man bauete weniger auf künftige Strafen a)und Belohnungen.

8. 33. Von den Leuten.

So viel von den Edlen, Männern undPriestern, welche zur Nationalversammlungkamen. Alles was einem Herrn angehörte, oderunter irgend einer Gewalt, Hut, Pflege undSchutz stand, konnte darin unmöglich erscheinen,so lange die gemeine Vertheidigung dem Grundeanklebcte, oder Pacht und Eigenthum hättengleiche Lasten tragen, und einerlei Güter gleich-sam mehrmalrn versteurel werden muffen. EinMann hätte auch seine Knechte, Kinder undFreigelassene, welche ihm zu Dienst und Dank-barkeit verpflichtet waren, für seine Richtererkennen, und seine Wohlfahrt der Mehrheit

knechtischer Stimmen unterwerfen müssen; eineUnanständigkeit, wovor alle freie Völker jeder-zeit einen Abscheu geheget haben. Wir wol-len die letzter» Leute im allgemeinen Ber-it stände nennen.

F. 31. Von den freien Leuten ritter-licher Art.

Den Edlen und Wehren würde die Zeit zuIN Hause sehr lang geworden seyn, wenn sie dieWaffen nicht anders, als zur gemeinen Ver-theidigung hätten ergreifen sollen. 6) Daherbegaben sich ihrer viele, wenn zu Hause allesruhig war, als Leute ins Gefolge, und zo-15 gen einem fremden Kriege oder einer Fehdenach. Am mehrsten aber mochten die jungenSöhne der Edeln und Wehren, vor welche außerdem geistlichen Stande?) keine andre möglicheVersorgung zu Hause übrig war, diesen Weg2» erwählen, und man sagt nicht zu viel, wennman behauptet, daß die Gefolge eben so,wie der spätere Dienstadel, den eigentlichenKriegesstaal der Deutschen ausgemacht haben.Edle und Wehren als Landeigcnthümer betrach-25 tet, machten blos den Heerbann aus, der einzigund allein zur gemeinen Vertheidigung dienet,

I> So wie wir jetzt die moralische Tugend zur christlichen erhebe». Man sieht dieses aus verschiedenen Stellen,wovon ich nur eine wegen der Spielschulden anführen will! »Der Besiegte tritt freiwillig die Knechtschaft an —So weit geht ihr Starrsinn in verkehrten Dingen; sie selbst nennen es Redlichkeit." Tacit. Kenn. 21.

2> Wenn die Fürsten sich jetzt nicht aus ihrer Parole eine Religion machten, wo würden sie Kredit finden ?Auf die Hoffnung, sie durch die Reichsgerichte zur Zahlung zu zwingen, borgte man ihnen gewiß nichts. Eben sowar es mit dem Adel. Sein Credit bernbetc auf seinem Worte. Der Kredit der Kaufleute hat etwas ähnlichesdamit. Der ganze Handel fällt, sobald die Sicherheit blos durch Furcht für richterlichen Zwang, und nicht durcheinen k<>)- oder tun llo tlorpn gewirket wird.

li) „lind der Geschändete hat nicht das Recht, bei heiligen Handlungen zugegen zu sein, noch auch in dieRathsversammlungcn zu kommen." Taeitr Germ. ii. So kann ein Mann, der sich zum Einlager verschrieben hat,und nicht eiurcitel, bei keiner adlichcn Pcrsamnilung erscheinen. Au Orten, wo Wechsclrecht ist, und man demEdelmann, wenn er nicht bezahlt, sogleich den Landrciter zuschickt, ist aber jene Redlichkeit »»nöthig. Eben so un-nöthig war sie in der Stadt, wo der Bürgermeister den Bürger geschwind zur Zahlung anhalten konnte, lind diesist auch die Ursache, warum man nur eine adlichc und keine bürgerliche Parole hat, und warum zu unsern Zeiten,nachdem die torrltarin sich geschloffen, die adlichc Parole minder in Betrachtung kömmt, weil ein jeder Gläubigersich mehr auf das Hypothckenbuch als des Schuldners Wort verläßt. Zur Zeit aber, wie der Adel blos einen Land-friedcrichter und keinen Schuldrichter erkannte, mußte er alles in der Welt thu», um sein Wort zu heiligen, woferner nicht seinen Kredit verlieren wollte. In Spielschulden gilt noch die Parole, blos aus der Ursache, weil keinRichter da ist. Jetzt kennt man fast nur noch ein Fürstliches Wort.

4> Die christliche Religion scheinet den Begriff von Ehre etwas zu sehr geschwächt zu haben. Doch sieht mana» den Quäckern und Herrnhutcr», wie es ihr nicht an andern stärker» Banden mangle, wen» sie nur gehörig an-gestrenget werden. So viel aber ist gewiß, daß künftige Strafen und Belohnungen, besonders nachdem die Ver-gebung der Sünden oft zu sehr erleichtert wird, das nicht wirke», was ein gegenwärtiger Schimpf wirken kann.Die Hölle macht keinen so lebhaften Eindruck, als eine öffentliche Kirchenbuße.

3> Ehe die Römer Geld hatten, und jeder Bürger »och von seiner Wortstätte diene» mußte, war es etwasElroßeS, Bürger zu sehn. Sobald man Sold ausgeben konnte und Leute nöthig hatte, wurde es leichter, Bürgerzu werten, und man gab den lateinische» Freigelassenen und Unterthanen bald Stavtrecht; wie zuletzt dieganze Armee aus Söldnern bestand, wurde die Wortstätte ganz verdunkelt, und alles, was man nöthig hatte,mit dem Bürgerrecht beschenkt. Eben so geht es uns mit unser» Soldaten. Für Sold geh» zch» Söhne von einemHofe in den Krieg. Wen» sie aber vorn Hofe dienen müßte», so würde ein Vater vieler Kinder der unglücklichstesehn. Der Gebrauch des Geldes und die Verwandlung des NaturalheerdicnstcS i» Gelostcuren, hat unser ganzesSystem verändert.

e> »Wenn der Staat, aus dem sie gebore» sind, in langem Frieden und Ruhe erstarrt, so suchen die meistender edlen Jünglinge von freien Stücken die Völker auf, die eben einen Krieg führen, weil Ruhe dem Volke zuwiderist, weil sie in Gefahren eher Ruhm erlangen, weil eilt großes Geleit nur durch Kraft und Krieg behauptet wird."Tacit. Germ. ll.

7) Die Druiden in Gallien waren insgesammt von Adel s Cäsar. Galt. Krieg 6). und vermuthlich jüngereSöhne, die mit allgemeiner .Bewilligung Gott zu ihrem Haupte und Bürger hatten, um nicht bei ihren Verwandtenzu dienen, oder als hcrrnlosc Geschöpfe behandelt zu werden.

ü) Es ist durchaus nöthig, den Heerbann oder die Nationalmititz von dem Gefolge der Edeln zu unter-scheiden. Jenen beschreibt Tacit. von K. 6—1g, und diesen K 1g. l l. 1ä.