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Juftils Moser.
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und dergleichen Kriege sind sehr selten, destohäufiger aber fremde Kriege und Feden, woranjeder nach seinem Gefallen Theil nehmen kann.Außerdem aber wird der gemeine Heerbannnicht anders, als mit Mühe in Bewegung ge- 5setzt,') und man bediente sich gern der Gele-genheit , denjenigen, der ein großes Gefolgeharte, für Koril und Früchte zu dingen, daß ereine» Krieg, welcher eine allgemeine Aufsitzungerfordert hätte, allein übernahm. Diesem, 10der einen Schwärm von Verwandten und noth-wendigen Müßiggängern um sich haben, undsolchen kleiden und ernähren mußte, war sehrdamit gedient, und er konnte eine desto größereMacht aus den Edelsten und Tapferste» der 15Nation unterhalten.^) Auf der andern Seitemußte der Heerbann ungemein sinken, wenner solchergestalt weniger gebraucht, und folglichauch wenig in den Waffen geübet wurde.
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Z. 85. Ihre Einrichtung in den Ge-folgen.
Die Gefolge der Edlen bliebe» hingegen inbeständiger Uebung und Ehre, und ihre Ein-richtung war von dem Heerbann völlig unter- 25schieden. Es diente darin niemand von einemWchrgute,^) wenn er auch gleich ein solchesfür sich besaß, sondern für die Ehre und fürKost, Kleidung und Beute, aus seines HerrnPferde. Hier war die Fahne eines Herrn, 30Eid, Verpflichtung, Aufgebot, 6) und Hof-kriegesrccht, welches zwar auch von eines jedemseines gleichen im Gefolge gewiesen wurde,aber unter der Bestätigung ihres Herrn, undwie in den spätern Lehnhöfen. Nachdem das 35Hofrecht war, konnte einer Leib, Ehre und Le-ben verwirken, und die Gesetze mußten an ei-nem solchen beständige» Hoflager, und bei sovielen täglichen versammleten müßigen Leutenunendlich strenger werden, als für einzelne 40Wohner.
8- 36. Von der Kriegeskunst im Ge-folge.
Allem Ansehen nach ward im Gefolge derKrieg wie eine Kunst, oder wenn man es soausdrücken mag, zunftmäßig gelernet,?) so daßein jeder erst Waffenjunge bei einem Meisterwerden mußte, ehe er Geselle oder Knape, oderselbst Meister werden konnte.^) Als Knapeerhielt er zuerst mit gewissen FeierlichkeitenSchild und Pfriemen, und wenn er seineLehrjahre geendiget hatte, reisete er vermuthlichauf Abentheuer oder äuf das Krieges - Hand-werk, und erhielt hiernächst die Meisterwürde,-')so wie solches der später entstandene ritterlicheKriegesstand ebenfalls beachtet, und eben damit,daß ein ritterlicher Meister nur Kinder vonritterlicher Art das Handwerk lehrete, alleübrige ausgeschlossen hat. Unter den Gefolgenselbst mußte aber doch bald einiger Unterschiedeintreten. Wenn einer vom Adel das Glückhatte, zum Könige erwäblt zu werden, somochte sich der Glanz dieser Würde leicht aufsein Gefolge verbreiten, und des Königs Schalksich um einen Grad höher dünken, als desSchalks Knecht. Jedoch dieses mag genug seunvon den Gefolgen dieser Art; es ist vorerstgenug, wenn man weiß, daß es einen gedop-pelten Kriegesstand unter unsern Vorfahrengegeben habe, wovon der eine, als der Heer-bann, das Landcigcnthum, und der andre einebesondere Verpflichtung zum Grunde gehabthabe. Die Folgen hievon herrschen durch dieganze Geschichte.
Z, 37. Von den freien Leuten gemei-ner Art.
Es giebt jetzt in unserm Stifte noch meh-rere Arten von freien Leuten, worunter diesogenannten Hausgenossen die ersten seynmögfn, welche anderwärts Hofhörige, oder
ti Im Heerbann, wo jeder bei seiner eigne» Kost dient, gingen Weiber und Kinder mit zu Felde, l Tacil.Germ. 7) und es mußte ein gewaltiger Troß seyn.
2> „Es ist Sitte in den Staaten, daß man freiwillig und Mann für Man» den Fürsten an Vieh und Früchte»Geschenke bringt, die, für eine Ehrenbezeugung gehalten, auch den Bedürfnissen Genüge thut." Tacit. Germ. 13Es gab Edle, die ein so starkes Gefolge hatten, „daß sie schon durch ihren Ruhm den Krieg Wegscheuchen." Eb- l3.
3 ) „Dies gibt Würde und Macht, von einen, großen Haufen väterlicher Jünglinge immer umgebe» zu sein;im Frieden zur Zier, im Krieg zur Sicherheit.". Eb. 13.
4) „ Ein großes Geleit wird »ur durch Kraft und Krieg behauptet. Sie fordern von der Freigebigkeit ihresFürsten jenes Schlachtroß, jenen blutigen Siegcsspeer. Denn Schmauscrcien und Gastmähler, roher, aber dochreichlicher Zubereitung, gelten für Sold." Tacit. Germ. 11. Nimmt man an, daß der Fürst „ein Schlachtroß undeinen Siegcsspeer" als ein Kricgcs-Jnventarium bei dem Tode eines jcdcis, zurückgenommen habe: so hat man denUrsprung des Hcergcwedcs.
3) „Wenn es znr Schlacht kommt, so ist es Schmach dem Fürsten, an Tapferkeit übcrtroffcn zu werden,Schmach dem Gefolg, dem Fürsten an Tapferkeit nicht gleich zu kommen. Sogar ist es schimpflich für das ganzebeben und schmachvoll, seinen Fürsten überlebend, aus der Schlacht gewichen zu sein. Ihn vertheidigen, beschütze»,sogar eigne Thaten der Tapferkeit ihm znm Ruhm anrechnen, das ist die heiligste Pflicht." Tacit. Germ. 11.
8> Man vergleiche obige Beschreibung mit der vom Heerbann, K- 11, da heißt es, „zwei, drei Tage verstreichenüber dein Zaucern der Kommenden. Wie es dem Haufen gefällt, setzen sie sich bewaffnet."
7> Hichcr ziehe ich die Worte: „Keiner darf die Waffen früher fuhren, bis der Staat ihn für fähig erklärthat. Dann schmücket in der Versammlung selbst entweder Einer der Fürsten, oder der Vater, oder ein Verwandterden Jüngling mit Schild und Speer. Dies ist bei ihnen die Toga, dieß ist pst erste Ehre der Jugend." Tacil. 'Germ. 13. Bei den Longobarrcn konnte der Vater den Sohn nicht lelbst in die Lehre nehmen.
8> „Rang ist auch im Gefolg selbst »ach Verfügung desjenigen, den sie begleiten." Tacit. Germ. 13.
g) „Und es ist keine Schande für edle Jünglinge und Fliesten unter dem Gefolge erblickt zu werden." Eb <3.Diese Schande hat auch später KönigS - und Fürstensöhne nicht abgehalten, bie ritterliche Würde zu nehmen.Man sieht indessen daraus, daß der Dienst im Gefolge eine Erniedrigung war.