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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
Entstehung
Seite
527-528
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Justus Möser.

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sehr geändert, und hierin ist auch der einzigegroße Grund des gemilderten wcstphälischenLeideigenthums zu suchen. Es gilt jetzt keinSchluß von der alten Leibeigenschaft auf dieneuere. 5

8- Beschluß.

Was ich bis dahin angeführet habe, gehöretzwar nicht alles in die älteste Verfassung, aler 10es ist doch immer der Gang der Natur; undda sich überall auf dem nördlichen Boden Eu-ropens Spuren finden, welche auf eine gleicheEinrichtung zurückführen, so kann man ihrAlter ziemlich hoch anlegen. Zur Zeit, wie Nie- 15derdeutschland den Römern, Franken und an-dern mächtigen Nachkuren keine kleinen Gefolge,sondern zahlreiche Heere entgegenstellen mußte,und diese nicht für Sold unterhielt, sondernvon dem Landeigenihume forderte, mochte jeder 20Hof, so wie es auch die erste Genügsamkeit er-fordert, mit einem Eigenthümer besetzt, und eskeinem erlaubt seyn, deren hundert zu vereini-gen, und solche durch Leibeigne bestellen zu las-sen. Jeder Wirth, der zu Felde ging, ließ 25wahrscheinlich nur seinen Hof auf diese Artbauen. Je öfterer aber der Krieg durch bloßeGefolge geführt, und je mehr diese also ver-stärkt wurden, desto häufiger konnte es gesche-hen und zugelassen werden, daß ein Edler oder 30Wehr mehrere Höfe an sich brachte, und die ernicht selbst bauete, freien oder leibeignen Päch-

tern untergab. Die letzter» mußten ihm dieliebsten scpn, weil ihm alles, was sie erwarben,nach ihrem Tode zufiel, und dieselben, wennman es genau nimmt, gegen ihn in keinemFalle Recht haben konnten. Die alten Gefolgeverloren sich mit der sächsischen Freiheit, undCarl der Große stellete, so gut er konnte, denHeerbann wieder her. Aber die Anführer undVertheidiger desselben gingen bald auf den vo-rigen Plan zurück, und hielten ihre besondernKriegsleute, die nun auch wiederum den Kriegallein übernahmen, und sich die Gemeinen imHeerbann unterwürfig machten. Das freiwilligeOpfer, womit die Deutschen in der ersten Zeitdie Herrn mächtiger Gefolge verehrten und un-terstützten i8- 34, 3> reichte wohl nur bei leich-ten und gewöhnlichen Vertheidigungen hin; aberin anhaltenden und schweren wird zuletzt jedeNation von ihren Gläubigern und Vertheidi-gern nothwendig unterdrückt, und wir sehenes täglich vor Augen, daß sogar Privatschuldeneinen freien Eigenthümer, der seinen Hos nichtgern verkaufen lassen will, nöthigen, sich einemHerrn, der seine Schulden bezahlt, zu überge-ben. Anderwärts gestaltet dieses die für dasgemeine Wohl wachende Obrigkeit nicht; siehält jeden steuerbaren Hof in einer Rolle, undfordert von dem Eigenthümer, daß er ihn mitkeinem andern, als einem freien Pächter be-setzen solle, wenn er'keine Lust mehr hat, ihnselbst zu bauen. Aber in Westphalen, diesseitsder Weser, hat man diese Vorsorge früh ver-

Osnabrückische Eigenbehörige wird obnc Mittet des Gutsherrn z» gemeiner Reihe »»d Runde bestellet, bestrafetund bestcurct; und wen» eine allgemeine Rckrutcnlieferung geschehen müßte, würde der Gutsherr sich wegen seinerFreibriefe an da« Erbe halten müsse» , und seinen Leibeignen nicht zurückfordern können. Alle gemeinen Landes -und Polizei-Ordnungen verbinden Freie und Leibeigene i» gleicher Maaßes und der Staat sieht von seiner Seitebeide als gleich buldige und gewärtige Leute an.

1> „Da die Meisten aus dem Volke von Schulde» gedrückt sind und von den Mächtigeren mißbandelt werden,so begeben sie sich in die Knechtschaft des Adels; gegen diese bat er alle Rechte, die der Herr gegen seine Sklavenhat." Cäsar, Gall. Krieg, «, I !, Dieses wird überall der Fall sehn, wo besondere Gefolge die Kriege übernehmen,und der Staat sich nicht dagegen verwahrt. Wenn die heutigen Steuern nicht durch eine allgemeine Kasse liefen,sondern jeder Hauptmann seine Löhnung für sich und seine Compagnie auS einem ihm dazu angewiesenen Distriktebeiforderte, so würden dessen Eingesessene in kurzer Zeit seine Selavc» sehn, besonders wo keine höhere Gewaltjenem das Gleichgewicht hielte. An der letzter» fehlte es aber bis auf Carl dem Großen unter den Deutschen sehr.

2> Die Weser scheinet die Hauhtlinic zu sehn, welche Freie und Leibeigne sibcldct; ich gebe solches darauf, daßjenseits wegen der Kriege mit den slavischen Nationen, die über die Elbe in Sachsen fielen, alles besser in Rollenund Gerichtsbarkeiten zusammc» gehalten worden; daher sich die Leute hier weniger verlause», und sich so wenigselbst zu Leibeignen übergeben, als von andern dazu geuöthiget werden konnte». Die gemeine Noth erforderte dortfreie Vertheidiger, die von ihre» Höfen zu Felde zogen; n»d der GcrichtShcrr als Hauptmann hielt sie in der Rolle.Jenseits der Weser gibt es viele solche alte Hauptmannschaftc» oder Gerichtsbarkeiten, und in Westphalen keineeinzige, wenigstens von alten Zeiten. Alle find gesprengt, und die Leute vereinzelt worden. „Einzelne aber werde»besiegt." Zum Beschluß füge ich hier eine Tabelle bei, wie ich glaube, daß die Leute in Deutschland alter undmittler Zeit eingetheilet werden müsse». Sie wird zur Erläuterung desjenigen diene», was ich bisher gesagt habe,und künftig sagen werde. Dabei habe ich aber doch die Modifikation, welche auS der verschiedenen Art der Güterentstehen, zurücklassen müssen, um nicht zu weitläufig zu werden

Tabelle,

wie die Menschen unter den Sachsen eingetheilet worden-

Sie waren:

l. Wehren, die von ihrem Lanrcigenthnm zur gcnlciuen Vertheidigung auszogen.

1) Edle Wehren, adelige Herren, die auf ihrem Erbgut ruhig leben, Dynasten, die ihre einmal erlangte»Heerbanns-Hauptmannsekafken vererbet habe» mögen, und als OfficirrS auszogen.

2, Gemeine Wehren, liigonul, mlliton I^rnril, ächte Eigenthümer eines Wchrguts, Erbeten, die als Gemeinein dem National - Heerbann auSzogcn