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Christoph Martin Wieland.
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meinheiten, ja den unsterblichen Göttern selbsteigenthümlich zugehören) bisher aller Orlen ei-nem jeden, wer er auch sey, frey, ungehindertund unentgeldlich zur Benutzung überlassen wor-den: so erhelle daraus, dass, ox (lonsuns» etDonsuetuüine Kvimris Uuinani, besagte Schat-ten, eben so wie freye Lust, Wind undWetter, fließendes Wasser, Tag undNacht, Mondschein, Dämmerung, unddergleichen mehr, unter die g emein en Dingezu rechnen seyen, deren Genziß jedem 'offenstehe, und auf welche — in so fern etwa be-sagter Genuß, unter gewissen Umständen, et-was Ausschließendes bey sich führe - der erste,der sich ihrer bemächtige, ein momentanes Be-sitzrecht erhalten habe. — Diesen Satz (zu des-sen Bestätigung der scharfsinnige Miltias eineMenge Jndukzionen vorbrachte, die wir unsernLesern erlassen wollen) - diesen Satz zumGrunde gelegt, könne er also nicht anders alsdahin stimmen: daß der Schalten aller Esel inThracien, folglich auch derjenige, der zu vor-liegendem Rcchtshandel unmittelbaren Anlaß ge-geben, eben so wenig einen Theil des Eigen-thums einer einzelnen Person ausmachen könne,als der Schatten des Berges Athos oder desStadtthurms von Abdera; folglich mehr besag-ter Schatten weder geerbt, noch gekauft, nochinter vivos oder luorlis causa geschenkt, nochvermietyct, noch auf irgend eine andre Art zumGegenstand eines bürgerlichen Kontrakts gemachtwerden könne; und daß also aus diesen undandern angeführten Gründen, in Sachen desEseltreibers Anthrax, Klägers, an einem, ent-gegen und wider den Zahnarzt Skrulhion, Be-klagten, am andern Theil, potv. des vom Be-klagten zu Klägers angeblicher Gefährde undSchaden angemaßten Eselsschaltens (salvis ta-rnen inelioribuss zu Recht zu erkennen sey:Daß Beklagter sich des besagten Schattens zuseinem Gebrauch und Nutzen zu bedienen wohlbefugt gewesen; Kläger aber, Einwendend un-geachtet, nicht nur mir seiner unbefugten For-derung abzuweisen, sondern auch in alle Ko-sten, wie nicht weniger zum Ersatz alles demBeklagten verursachten Bcrlusts und Schadens,nach vorgängigcr gerichtlicher Ermäßigung, zuverurtheilen sey. L. R. W.
Wir überlasse» es dem geneigten und rcchrs-erfahrncn Leser, über dieses (zwar nur auszugs-weise) mitgetheilte Gutachten des scharfsinnigen'Miltias nach Belieben seine Betrachtungen an-zustellen. Und da wir in dieser Sache uiis kei-nes Urtheils anzumaßen, sondern bloß die Stelleeines »«parteyischen Geschichtschreibers zu ver-treten entschlossen sind: so begnügen wir unszu berichten, daß es seit undenklichen ZeitenObservanz bey dem Stadtgerichte zu Abderawar, das gurächlliche Urtheil des Referenten,wrc es auch beschaffen seyn mochte, jedesmal"weder einhellig, oder doch mit einer großenMehrheit der Stimmen zu bestätigen. Wenig-stens hatte man seit mehr als hundert Jahrenkein Beyspiel vom Gegentheil gesehen. Es konnteauch, nach Gestalt der Sachen, nicht wohl an-ders sey». Denn während der Relazion, welchegemeiniglich sehr lange dauerte, pflegten dieHerren Beysitzer eher alles andre zu thun, alsaus die Italivims >I„l>it,i»«ii e> «looiüvmli des
King, Pros. Ai.
Referenten Acht zu geben. Die meisten standenauf, guckten zum Fenster hinaus, oder gingenweg, um in einem Nebenzimmer Kuchen oderkleine Bratwürste zu frühstücken, oder machten5 einen fliegenden Besuch bey einer guten Freun-din; und die wenigen, welche sitzen blieben undeinigen Theil an der Sache zu nehmen schienen,hatten alle Augenblicke etwas mit ihrem Nach-bar zu flüstern, oder schliefen wohl gar über A10 dem Zuhören ein. Kurz, es waltete eine Artvon stillschweigendem Kompromiß auf denReferenten vor, und es geschah bloß um derForm willen, daß einige Minuten, eh' er zurwirklichen Konklusion kam, flch jedermann wie-15 der auf seinem Platz einfand, um mir gehörigerFeierlichkeit das abgefaßte Urthel bekräftigen zuhelfen.
So war es bisher immer, auch bey ziem-lich wichtigen Händeln, gehalten worden. Allein20 dem Prozeß über des Esels Schatten widerfuhrdi» unerhörte Ebre, daß das ganze Gericht bey-sammen blieb, und (drey bis vier Beysitzer aus-genommen, welche dem Zahnarzt ihre Stimmeschon versprochen hatten, und ihr Recht, in25 der Session zu schlafen, nicht vergeben wollten)jedermann mit aller Aufmerksamkeit zuhörte,die eines so wundervollen Prozesses würdig war;und als die Stimmen gesammelt wurden, fandsich, daß das Urthel nur mit einem Mehr von30 zwölf gegen acht bekräftiget wurde.
Sogleich nach geschehener Publikazion er-mangelte Polyfonus, der klägerische Syko-fant, nicht, seine Stimme zu erheben, und ge-gen das Urthel, als ungerecht, parteyisch und35 mir unheilbaren Nulliräten behaftet, an dengroßen Rath von Abdera zu appelliren-Da nun der Prozeß über eine Sache geführtwurde, die der Kläger selbst nicht höher alszwey Drachmen geschätzt hatte, und dieses (auch40 mit Einschluß aller billig mäßigen Kosten undSchäden) noch lange nicht Summa appellalliliswar: so erhob sich hierüber ein großer Lärmim Gerichte. Die Minorität erklärte sich,daß es hier gar nicht auf die Summe, sondern45 auf eine allgemeineRechtsfrage ankomme,die das Eigenthum betreffe und noch durch keinGesetz in Abdera bestimmt sey, folglich, ver-möge der Natur der Sache, vor den Gesetzge-ber selbst gebracht werden müsse, als welchem50 allein es zukomme, in zweifelhaften Fällen die-ser Art den Ausspruch zu tkun.
Wie es zugegangen, daß der Referent, denaller seiner Zuneigung zur Sache des Beklag-ten, nicht daran gedacht, daß die Gönner des55 Gegentheils sich dieses Borwandes bedienen wür-den, die Sache vor den großen Rath zu spie-len - davon wissen wir keinen andern Grundanzugeben, als daß er ein Abderil war,und, nach der allgemeinen alt hergebrachten
i>0 Gewohnheit ferner Landsleute, jedes Ding nurvon Einer Seite, und auch da nur ziemlichobenhin, anzuiehen pflegte. Doch kann viel-leicht noch zu seiner Entschuldigung dienen, daßer einen Theil der letzten Nacht bey einem gro-05 ßen Gastmahle zugebracht, und, als er nachHause gekommen, der Dame Struthionnoch eine ziemlich lange Audienz hatte gebenmüssen, und also vermuthlich — nicht ausge-schlafen hatte. Genug, nach langem Streiten3?