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Handbuch der deutschen Prosa von Gottsched bis auf die neueste Zeit : historisch geordnete Sammlung von Musterstücken aus den vorzüglichsten Prosaikern unter Berücksichtigung aller Gattungen der prosaischen Schreibart, nebst einem literarisch-ästhetischen Kommentar / von Dr. Heinrich Kurz
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Christoph Martin Gicland.

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/ >wird — wurde damahls, da der Parteygcistalle Augen verblendet hakte, als Schwachheitund flegmatische Gleichgültigkeit ausgelegt. Ver-schiedene Senatoren von der Parten des Erz-priesters ließen sich weitläuftig und mit großemEifer vernehmen: Man könne nichts gering-fügig nennen, was die Rechte und Freyheitender Abderiten betreffe; wo kein Gesetz sey, findeauch kein gerichtliches Verfahren Statt; unddas erste Beyspiel, wo den Richtern gestattetwürde einen Handel nach einer willkühr-lichen Billigkeit zu entscheiden, würde dasEnde der Freyheit von Adders seyn. Wenn derStreit auch noch was geringeres beträfe, sokomme es nicht auf die Frage an, wie vieloder wenig er werth sey, sondern welchevon den Parteyen Recht habe: und dakein Gesetz vorhanden sey, welches in vorlie-gendem Fall entscheide, ob des Esels Schattenstillschweigend in der Miethe begriffen sey odernicht; so könne sich weder das Untergcrichrnoch der Senat selbst ohne die offenbarste Ty-ranney anmaßen, dem Abmiether etwas zuzu-sprechen, woran der Vermielher wenigstenseben so viel Recht habe; oder vielmehr ein un-gleich besseres, da aus der Natur ihres Kon-trakts keineswegs nothwendig folge, daßdie Meynung des letztere, gewesen sey, jenemauch den Scharten seines Esels zu vermielhen,u. s. w. Einer von diesen Herren ging so weit,daß er in der Hitze heraus fuhr: Er sey jeder-zeit ein eifriger Patriot gewesen; aber eh' erzugeben würde, daß einer seiner Mitbürger sichanmaßen sollte, nur den Schatten einerrauben Nuß dem andern willkührlichabzusprechen, ehe wollt' er ganz Abdera inFeuer und Flammen sehen.

Jetzt verlor der Zunftmeister Pfriem alleGeduld. Das Feuer, sagte er, womit mandie ganze Stadt mir solcher Verwegenheit be-drohe, sollte mit demjenigen angezündet werden,der sich so zureden unterstehe- «Ich bin keinstudierter Mann, fuhr er fort; aber, beyallen Göttern, ich lasse mir Mäusedreck nichtfür Pfeffer verkaufen! Man muß den Verstandverloren haben, um einem gesunden Menschenweiß machen zu wollen, daß es ein eignes Ge-setz brauche, wenn die Frage ist, ob sich einerauf eines Esels Schalten setzen dürfe, der mirbarem Geld das Recht erkauft hat, auf demEsel selbst zu sitzen. Ueberhaupt ist es Schandeund Spott, daß so viel ernsthafte und gescheidteMänner sich den Kopf über einen Handel zer-brechen, den jedes Kind auf der Stelle ent-schieden haben würde. Wenn ist denn jemahlsin der Welt erhört worden, daß Schattenunter die Dinge gehören, die man einandervermielher?«

Herr Zunftmeister, fiel der Rathshcrr Bu-l"u°r ein, ihr schlagt euch selbst auf denMund, wenn ihr das behauptet. Denn wenndes Esels Schatten nicht vcrmiethet werdenkonnte, so ist klar, daß er nicht vermiethelworden ist; denn a »o» posso all »ou «SSLvalel vonsvgueuri». Der Zahnarzt kann also,nach eurem eignen Grundsätze, kein Recht anden Schotten haben, und das Urthel ist a nsich null und nichtig.

Der Zunftmeister stutzte; und weil ihm nicht

gleich einfiel was sich auf dieses feine Argumentantworten ließe, so sing er desto lauter an zuschreyen, und rief Himmel und Erde zu Zeu-gen an, daß er eher seinen grauen Bart Haarfür Haar ausraufen, als sich noch in seinenalten Tagen zum Esel machen lassen wollte.Die Herren von seiner Partey unterstützten ihnaus allen Kräften : allein sie wurden überstimmt;und alles, was sie endlich, mit Beyhülfe desArchon und des Rathsherrn der immer leiseauftrat, erhalten konnten, war: »Daß dieSache einstweilen i» skat» quo bleiben sollte,bis man im Archiv nachgesehen hätte, ob sichkein Präjudizium fände, wodurch dieserHandel ohne größere Weitläufigkeit enschiedenwerden könnte.«

Achtes Kapitel.

Gute Ordnung in der Kanzlry von Abdera. Präjudiziat-fälle, die nichts ausmache». Das Volk will dasNathhauS stürme» , und wird von AgatbyrsuS be-sänftigt. Der Senat beschließt, die Sache demgroßen Rath zu überlassen.

Die Kanzley der Stadt Abdera — weil esdoch die Gelegenheit mir sich bringt, ihrer hiermit zwey Worten zu erwähnen — war über-haupt so gut eingerichtet und bedient, als manes von einer so weisen Republik erwarten wird.Indessen hatte sie doch mit vielen andernKanzleyen zwey Fehler gemein, über welche zuAbdera schon seit Jahrhunderten fast täglichKlage geführt wurde, ohne daß jemand aufden Einfall gekommen wäre: ob es nicht etwamöglich seyn könnte, dem Uebel auf eine oderandre Weise abzuhelfen?

Das eine dieser Gebrechen war, daß dieUrkunden und Akten in einigen sehr dumpfenund feuchten Gewölben verwahrt lagen, wo sieaus Mangel der Luft verschimmelten, vermo-derten, von Schaben und Würmern gefressen,und nach und nach ganz unbrauchbar wurden;das andre, daß man, alles Suchens ungeachtet,nichts darin finden konnte. So oft dieß begeg-nete, pflegte irgend ein patriotischer Rathsherr,meistens mit Beystimmung des ganzen Senats,die Anmerkung zu machen: „Es komme bloßdaher, weil keine Ocdnunginder Kanz-le« gehalten werde« In der That ließsich schwerlich eine Hypothese erdenken, ver-mittelst welcher diese Erscheinung auf eine leich-tere und begreiflichere Weise zu erkläre» ge-wesen wäre. Daher kam es nun, daß fastallemahl, wenn bey Rath beschlossen wurde daßin der Kanzley nachgesehen werden sollte, jeder-mann schon voraus wußte und meistens sicherdarauf rechnete, daß sich nichts findenwürde. Und eben daher kam es auch, daßdie gewöhnliche Erklärung, die bey der nächstenRathssitzung erfolgte, »es habe sich, alles Su-chens ungeachtet, nichts in der Kanssey gefun-den,« mit der kalisinnigsten Gelassenheit, alseine Sache die man erwartet hatte und die sichvon selbst verstand, aufgenommen wurde.

Dieß war nun auch vermahlen der Fall ge-wesen, da die Kanzley den Auftrag erhaltenhatte: in den ältern Akten nachzusehen, ob sichnicht vielleicht ein Präjudizium finde, dasder Weisheit des Senats bey Entscheidung des

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