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Christoph Martin Wieland.
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höchst beschwerlichen Handels über den Esels-schatten zur Fackel dienen könnte. Es hattesich nichts gefunden, ungeachtet verschie-dene Herren in der letzte» Session ganz positivversicherten: es müßten unzählige ähnlicheFälle vorhanden seyn.
Indessen hatte gleichwohl der -Eifer einesRalhsherrn von der Partey der Esel dieAkten von zwey alten Rechtshändeln aufgeirie-ben, die einst vielen Lärm in Abdera gemacht,und mit dem gegenwärtigen einige Aehnlichkeitzu haben schienen.
Der eine betraf einen Streit zwischen denBesitzern zweyer Grundstücke in der Stadcflur,über das Eigenlhumsrecht an einen zwischenbeiden gelegenen kleinen Hügel, der ungefährfüns oder sechs Schritte im Umfang betrug,und mit Verlauf der Zeit aus etlichen zusam-men geflossenen Maulwurfshaufen entstandenseyn mochte. Lausend kleine Nebenumständehatten nach und nach eine so heftige Erbitterungzwischen den beiden im Streite befangenen Fa-milien erregt, daß jeder Theil entschlossen war,lieber Haus und Hof als sein vermeintes Rechtan diesen Maulwursshügel zu verlieren. DieAbderitische Justiz wurde dadurch in eine destogrößere Verlegenheit gesetzt, da Beweis undGegenbeweis von einer so ungeheuern Kombi-nazion unendlich kleiner, zweifelhafter und un-aufklärbacer Umstände abhing, daß nach einemProzeß von fünf und zwanzig Jahren die Sachenicht nur der Entscheidung nicht »meinen Schrittnäher gekommen, sondern im Gegentheil geradefünf und zwanzigmahl verworrener gewordenwar als Anfangs. Wahrscheinlicher Weise würdesie auch nie zu Ende gebracht worden seyn,wenn sich nicht beide Parteyen endlich gezwun-gen gesehen hätten, die Grundstücke, zwischenwelchen das Objeelum litis lag, mit allen Zu-behören, Gerechtsamen und Ansprüchen, wor- 46unter auch das im Streite befangene Recht anden Maulwursshügel war, ihren Sykofanlenfür Prozeßkosten und Advokätengedühren abzu-treten. Denn nunmehr verglichen sich die Sy-kofante» noch selbigen Tages in Güte, dieses 45Hügelchen der großen Themis zu heiligen,einen Feigenbaum darauf zu pflanzen, undunter denselben, auf gemeinschaftliche Kosten,die Bildsäule besagter Göttin aus gutem FL-renholz, mit Sreinfarbe angestrichen, setzen zu 5«lassen. Auch wurde, unter Garantie des Ab-dericischen Senats, festgesetzt, daß die Besitzerbeider Grundstücke zu ewigen Zecken schuldigseyn sollten, besagte Bildsäule nebst dem Fei-genbäume gemeinschaftlich zu unterhalten. Ge- 55stalten denn auch beide, und zwar der Feigen-baum in sehr ansehnlichen, die Bildsäule aberin sehr verfallnen und wurmstichigen Umständen,zum ewigen Gedächtniß dieses merkwürdigenHandels, „och zur Zeit des gegenwärtigen zu 60sehen waren.
Der andre Prozeß schien mit dem vorlie-genden noch eine nähere Verwandtschaft zuHades- Ein Abderit, Nahmens Pamfus, be-saß ein Landgut, dessen vornehmste Annehmlich- 65keit darin bestand, daß es auf der südwestlichenSeite eine herrliche Aussicht über ein schönesThal hatte, welches zwischen zwey waldigenBergen hinlief, in der Ferne immer schmäler
wurde, und sich endlich in das Aegeische Meerverlor. Pamfus pflegte oft zu sagen, daß ihmdiese Aussicht nicht um hundert Attische Talentefeil wäre; und er hatte um so mehr Ursache,
5 sie so hoch zu taxiren, da das Gut an sichselbst so unerheblich war, daß ihm niemand, derbloß auf den Nutzen sah, fünf Talente dafürwürde gegeben haben. Unglücklicher Weise fandein ziemlich begüterter Lbderilischer Bauer, der16 auf eben dieser südwestlichen Seite sein Nachbarwar, sich veranlaßt, eine Scheune bauen zulassen, die dem guten Pamfus einen so großenTheil seiner Aussicht entzog, daß sein Land-gürchen, seiner Rechnung nach, wenigstens um15 achtzig Talente dadurch schlechter wurde. Pam-fus wandte alles mögliche an, den Nachbar inGüte und Ernst von einem so fatalen Bauabzuhalten. Allein der Bauer bestand auf sei-nem Rechte, seinen erbeigenthümlichen Grund26 und Boden zu überbauen wo und wie es ihmbeliebte. Es kam also zum Prozeß. Pamfuskonnte zwar nicht erweisen, daß die streitigeAussicht ein nothwendiges und wesentliches Per-tinenzstück seines Gutes sey; oder, daß ihm25 Luft und Licht durch den neuen Bau entzogenwerde; oder, daß sein Großvater, der es käuf-lich an seine Familie gebracht, um besagterAussicht willen nur eine Drachme mehr bezahlthabe, als das Gut nach damahligem Preise36 an sich selbst werth war; noch, daß ihm seinNachbar, dev Bauer, mit einiger Servitutverhaftet sey, kraft deren er ein Recht hätteihm den Bau niederzulegen. Allein sein Sy-kofant behauptete, daß die Enscheidungs-35 gründe dieser Sache viel tiefer lägen, und ausder ersten ursprünglichen Quelle alles Eigen-lhumsrechts unmittelbar geschöpft werden müß-ten. Wäre die Lust nicht ein durchsichtigesWesen, sagte der Sykofant, so möchte Elysiumund der Olympus selbst dem Landgute meinesPrinzipals gegenüber liegen, er würde so wenigjemahls davon zu sehen bekommen haben, alsob unmittelbar vor seinen Fenstern eine Mauer-stände, die bis an den Himmel reichte Diedurchsichtige Natur und Eigenschaft derLuft ist also die erste und wahre Grundur-sache der schönen Aussicht, die das Gut meinesPrinzipals beseligt. Nun ist aber die freyedurchsichtige Luft, wie jedermann weiß, einesvon den gemeinen Dingen, an welche ur-sprünglich alle ein gleiches Recht haben; undeben darum ist jede noch von niemand in Be-sitz genommene Porzion derselben als eine rssnullius, als eine Sache, die noch niemandeneigenthümlich zugehört, anzusehen, und wirdfolglich ein Eigenthum des ersten der sich ihrerbemächtigt. Seit unfürdenklichen Zeilen habendie Vorfahren meines Prinzipals an diesemGute die dermalsten tm Streit verfangene Aus-sicht inne gehabt, besessen und genossen, vonmänniglichen ungehindert und unangefochten.Sie haben also die dazu erforderliche Porzion^ ^ Augen ockupiert, und
ste ist durch diese Ockupakion sowohl, als durcheine» ununterbrochenen Besitz seit unfürdenkli-cher Zeck, ein eigenthümlicher Theil des mehrbesagten Gutes geworden, wovon solchem nichtdas geringste entzogen werden kann, ohne dieGrundgesetze aller bürgerlichen Ordnung und