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Christoph Martin Wieland.
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recht. — „Wer sich seines Rechts bedient,sprichst du, der thut niemand Unrecht. Ichbin einem andern nicht mehr schuldig, als erum mich verdient. Wenn der Esel mein Eigen-thum ist, so ist es auch sein Schatten."
„Sagst du das? Und glaubst du, oderglaubt der scharfsinnige und beredte Sachwal-ter, in dessen Hände du die schlimmste Sache,die jemahls vor ein Götter- oder Menschenge-richt gekommen, gestellt hast, glaubt er, mitaller Zauberey seiner Beredsamkeit, oder mitallem Spinnengewebe fosistischer Trugschlüsseunsern Verstand dergestalt zu überwältigen undzu umspinnen, daß wir uns überreden lassensollten, einen Schatten für etwas wirkliches,geschweige für etwas, an welches jemand eindirektes und ausschließliches Recht haben könne,zu halten?
„Ich würde, großmögende Herren, eureGeduld mißbrauchen und eure Weisheit beleidi-gen, wenn ich alle Gründe hier wiederhohlenwollte, womit ich bereits in der ersten Instanz,aktenkundiger Maßen, die Nichtigkeit der geg-nerischen Scheingründe dargethan habe. Ichbegnüge mich für jetzt, nach Erforderniß derNothdurft, nur dieß Wenige davon zu sägen.Ein Schatten kann, genau zu reden, nichtunter die wirklichen Dinge gerechnet werden.Denn das, was ihn zum Schatten macht, istnichts wirkliches und positives, sondern geradedas Gegentheil; nehmlich, die Entziehung des-jenigen Lichtes, welches auf den übrigen, denSchatten umgebenden Dingen liegt. In vor-liegendem Fall ist die schiefe Stellung der Sonneund die Undurchsichtigkcit des Esels (eineEigenschaft, die ihm nicht, in so fern er einEsel, sondern in so fern er ein dichter unddunkler Körper ist, anklebt) die einzigewahre Ursache des Schattens, den der Esel zuwerfen scheint, und den jeder andre Körper anseinem Platze werfen würde; denn die Figurdes Schattens thut hier nichts zur Sache. MeinKlient hat sich also, genau zu reden, nicht inden Schatten eines Esels, sondern in denSchalten eines Körpers gesetzt; und derUmstand, daß dieser Körper ein Esel, und derEsel ein Hausgenosse eines gewissen' Anthraraus dem Jasontempel zu Abdera war, ging ihneben so wenig an, als er zur Sache gehörte.Denn, wie gesagt, nicht die Eselheit, (wennich so sagen darf) sondern die Körperlichkeit undUndurchsichtigkeit des mehr besagten Esels istder Grund des Schattens, den er zu werfenscheint.
„Allein, wenn wir auch zum Ueberfluß zu-geben, daß der Schatten unter die Dingegehöre: so ist aus unzähligen Beyspielen klarund weltbekannt, daß er zu den gemeinenDingen zu rechnen ist, an welche ein jederso viel Recht hat als der andre, und an diesich derjenige das nächste Recht erwirbt, der siezuerst in Besitz nimmt.
„Doch, ich will noch mehr thun; ich willsogar zugeben, daß des Esels Schatten einZubehör des Esels sey, so gut als es seineOhren sind: was gewinnt der Gegentheil da-durch? Struthion hatte den Esel gemiethet,folglich auch seinen Schatten. Denn es verstehtsich bey jedem Mietkontrakt, daß der Vermie-
ter dem Abmicther die Sache, wovon die Redeist, mit allem ihrem Zubehör und mit allenihren Meßbarkeiten zum Gebrauch überläßt.Mit welchem Schatten eines Rechts konnteAnthrax also begehren, daß ihm Struthionden Schatten des Esels noch besonders bezahle?Das Dilemma ist außer aller Widerrede: Ent-weder ist de/: Schatten des Esels ein Zubehördes Esels, oder nicht. Ist er es nicht: so hatStruthion und jeder andre eben so viel Rechtdaran als Anthrar. Ist er es aber: so hatteAnthrar, indem er den Esel vcrmiethete, auchden Schatten vermiethet; und seine Forderungist eben so ungereimt, als wenn mir einer seineLeier verkauft hätte, und verlangte dann, wennich darauf spielen wollte, daß ich ihm auch nochfür ihren Klang bezahlen müßte.
„ Doch wozu so viele Gründe in einer Sache,die dem allgemeinen Menschensinn so klar ist,daß man sie nur zu hören braucht, um zusehen, auf welcher Seite das Recht ist? Wasist ein Esclsschatten? Welche Unverschämtheitvon diesem Anthrar, wofern er kein Recht anihn hat, sich dessen anzumaßen, um Wucherdamit zu treiben! Und wofern der Schattenwirklich sein war: welche Niederträchtigkeit, einso weniges, das Wenigste was sich nennen oderdenken läßt, etwas in tausend andern Fällengänzlich unbrauchbares, einem Menschen, einemNachbar und Freunde, in dem einzigen Fallezu versagen, wo es ihm unentbehrlich ist!
„Lasset, Edle und Großmögende Bierhun-dertmänner, lasset nicht von Abdera gesagt wer-den, daß ein solcher Muthwille, ein solcher Fre-vel, vor einem Gerichte, vor welchem (wie vorjenem berühmten Areopagus zu Athen)Götter selbst nicht erröthcn würden, ihre Strei-tigkeiten entscheiden zu lassen, Schutz gefundenhabe! Die Abweisung des Klägers mit seinerunstatthaften, ungerechten und lächerlichen Klageund Appellazion, die Verurtheilung desselben inalle Kosten und Schäden, die er dem unschul-digen Beklagten durch sein unbefugtes Betra-gen in dieser Sache verursacht hat, ist jetzt daswenigste, was ich im Rahmen meines Klientenfordern kann. Auch Genugthuung, und wahr-lich eine ungeheure Genugthuung, wenn sie mitder Größe seines Frevels im Ebenmaße stehensoll, ist der unbefugte Kläger schuldig! Ge-nugthuung dem Beklagten, dessen häuslicheRuhe, Geschäfte, Ehre und Leumund von ihmund seinen Beschützern während des Laufs die-ses Handels auf unzählige Art gestört und an-gegriffen worden! Genugthuung dem ehrwür-digen Stadtgerichte, von dessen gerechtem Sprucher, ohne Grund, an dieses hohe Tribunal ap-pelliert hat! Genugthuung diesem höchsten Ge-richte selbst, welches er mit einem so nichts-würdigen Handel muthwilliger Weise zu behel-ligen sich unterstanden! Genugthuung endlichder ganzen Stadt und Republik Abdera, die erbey dieser Gelegenheit in Unruhe, Zwiespaltund Gefahr gesetzt hat!
„Fordre ich zu viel, Großmögende Herren?fordrc ich etwas unbilliges? Sehet hier dasganze Abdera, das sich unzählbar an die Stu-fen dieser hohen Gerichtsstätte drängt, und imNahmen eines verdienstvollen, schwer gekränk-ten Mitbürgers, ja im Nahmen der Republik
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