/
Einleitung
Eo wie ein Künstler, wenn er eine menschliche Hand-lung in einem Gemälde darzustellen hat, diese nicht iso-lirt oder für sich allein darstellt, sondern ihr eine Umge-bung, gleichsam eine Verbindung giebt, und sie dadurchnoch mehr erläutert und verständlicher macht, ja so zu re-den, ins Licht stellt: also muß auch derjenige, welcher dieDarstellung eines historischen Gegenstandes vorgenommenund das Leben eines Volkes beschreiben will, seinem ge-schichtlichcn Gemälde einen solchen Vordergrund, einesolche Umgebung mitgeben oder vorbilden. Der Histori-ker folgt hier nicht blos einem artistischen Gesetze, son-dern einem naturgesehlichen, denn da alles in der Naturzusammenhängt, so darf bei Darstellung des Einzelnendieser Zusammenhang nicht Übergängen werden. Der eid-genössischen Geschichte, oder eigentlicher gesprochen, denauSgehobcncn Hauptmomenten in derselben*), glaubenwir daher keine bessere, ihnen verwandtere Einleitung ge-ben zu können, die sie zugleich mehr erhellt und begrei-fen lehrt, als eine kurze, ebenfalls kritische Uebersicht desUrsprunges, der Entwicklung, der Schicksale jener Staa-ten, welche mit den Kantonen der schweizerischen Eidge-
-) Siehe die Vorrede im zweiten Heft.