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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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aber weder Ordnung/ »och Gehorsam/ deren Anführer je-der seine besondere Instruktion hatte/ die sich um Stel-lungen/ Angriffe und Quartiere mit einander stritte«/ de-ren Soldaten von ihren Posten schaarcnweisc wegliefen/also,, daß man in der Schweiz auf die Forderungen undAnsuchen des Reichs-Convents die Frage that: was denndas Reich und wo es sey? Nein/ darin lag ihr Verbre-chen nicht/ daß sie sich nicht an das Reichs-ChaoS an-schließen wollte/ und eS war ein wahrhaft einfältiger Ge-danke zu glauben/ durch Vereinigung der kleinen mit dergroßen Verwirrung Ludwig und seine herrlichen Feldher-ren besiegen zu können. Daher weder die Beredtsamkeitder einten Gesandten/ noch die Drohungen der andern/weder die Gefahr/ welche diese schilderten/ die auch eineEidgenossenschaft durch Frankreichs Eroberungen ausge-setzt würde/ noch der Gewinn/ welche jene hoffen ließen,wenn man sich an sie anschlösse, sie von dem gefaßten underklärten Schluß der Neutralität entfernen oder abwendigmachen konnte. Diesen Schluß sollte ein Defension«! un-terstützen, das sich jetzt vollständiger ausgebildet. Das Kriegs-wesen war darin so viel als möglich aus feinem bisheri-gen gar zu isolirtcn Zustand heraus gebracht. Man hatteso viele CorpS als Kantone, so viele kommandtrcndeHauptlcutc und Obersten als CorpS, alle, wie die deutscheReichSarmec, an Zahl, Hülfsmitteln, durch Instruktionenvon einander verschieden, im Aus- und Heimzug, im An-griff und in der Vertheidigung frei und unabhängig vonden andern. Die ärmer» Kantone maßen alles nach ihrenKräften, waren am spätesten im Felde und am schnellstenwieder zu Hause. Um also in die gar zu große Selbst-ständigkeit der Theile etwas mehr Einheit und Selbst-ändigkeit sürS Ganze hervorzubringen, wurde allen Kan-tonen ihr Volk genau bestimmt, eine gemeine Kricgskasseerrichtet, auf daß Einzelne nicht sagen könnten: sie ver-möchten es nicht mehr; die Zuzüge der Mitverbündctenoder der zugewandten Orte in zwei Armeen getheilt, und