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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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habe. Der Obrist lehnte die Aufforderung derer vonSchwyz, sich vor ihnen zu rechtfertigen, ab. Habt ihrgegen ihn zu klagen, sagte Uri, so müßt ihr nach Aktorskommen; da muß man ihn suchen, wo er gesessen ist.«Schwyz, Unterwalden und Zug behaupten, Nein, wo ergefehlt hat, habe er sich zu rechtfertigen, und Ersteres er-klärt, wenn er sich nicht stellen wolle, würde es ihn füreinen Vcrräther und vogclfrei erklären. Auf diese Droh-ung wählt ihn die Landsgemeinde von Uri zu ihrem Land-ammann. Aber, als er auf einer katholischen Tagsatzungin Luzern erscheint, verlassen Schwyz, Unterwalden undZug das Nathhaus, indem sie sagen: bei einem Verrätherwollen sie nicht sitzen. Die übrigen Orte geben zu beden-ken, - es sich jetzt um den Frieden mit den Reformir-tcn handle. Man beschließt eine Tagsatzung nach GtanSauszuschreiben, vor welcher Zwyer zu erscheinen und sichzu vertheidigen habe. Uri nimmt sie an, Schwy; verwirftsie, weil die Verantwortung vor sie gehöre. Luzern schreibtihm: wenn es nicht erscheine, so habe es alles Ungütli-che und ihm Mißfällige sich selbst zuzuschreiben. Schwy;erscheint, jedoch mit dem Befehl: dem Verhör nicht bei-zuwohnen. Zwyer verantwortet sich und sagt: es sey derLandeshauptmann von Schwyz gewesen, welcher das wei-tere Einrücken in das Zürichergebiet verhindert habe, undZug und Unterwalden hätten gar nicht mehr im Feldebleiben und nach Haus begehrt. Die Bella sey nie keineSchanze gewesen und sie gewähre keinen Vortheil gegendie Züricherlande. Er habe geglaubt, die Züricher wür-den Rapperschwyl mit mehr Verstand angreifen und dannhätte er sich nicht halten können. Zürich im Besitz dessel-ben könnte sie nicht so sehr beschädigen, als sie im Besitzjener Stadt die Züricher. Weil diese aber die Stadt durch-aus hätten haben wollen, habe er immer gesagt: manmüsse Rapperschwyl zu erhalten suchen, die Wohlfahrt derKatholischen hänge davon ab. Er sey es, der den Vor-I. Heft. 9