bcn. Der Nuntius antwortete: die Herren von Schwy»hielten alle diejenigen für partheiisch, welche nicht ihrerMeinung wären; hätten aber wahrlich nicht Ursache Andereder Partheilichkeit zu beschuldigen, da sie den Landam-mann, ehe das Schuldig über ihn ausgesprochen, überallals einen Verräther ausgegeben und vcrläumdet hätten.Ob das Kennzeichen unparthciischcr Richter wären? Niehabe er sie durch Geistliche bewegen wollen, den Privat«streit zu einem Religionsstrcit zu machen, und wenn erwegen denen an ihn übcrschicktcn Beweggründen dazu end«lich eingewilliget, so sey dieses nur geschehen, weil manihn betrogen, indem man vorgegeben: es betreffe den gol-denen Bund, was nicht wahr gewesen sey. Auch habe ernie mehr erlaubt, als die im Kriege gewesenen Geistli-chen über Zwyer zu verhören. Mehr hätte man nicht be-gehrt. Wohl hätte man sich über Schwy; zu beklagen,weil es Personen, die nicht im Kriege waren, zu denVerhören und Dcpositioncn gezogen, wodurch nicht nurSachen, die im Kriege geschehen, sondern auch andere,die nicht in diesen Prozeß gehörten, aufgenommen wordenwären. Er habe denselben Niemand mitgetheilt oder garan Auswärtige versandt; man schmähe ihn, wenn man soetwas von ihm sage. Die Herren von Schwyz möchtenja nicht glauben, daß in ihrer Rathsstube alles so geheimzugehe. Man habe schon lange vor dem angefangenenProzeß gewußt, was dieser oder jener Einsiedler, Kapu-ziner oder andere Geistliche depvniren werden.*) Sie soll-ten sich erinnern, was man bei fröhlichen Zusammenkünf-ten oder Gastereien in der Hitze gesagt habe. Denen vonUri sey nichts geschickt worden, als eine Kopie der vonihm erwählten Commission und das Kreditivschreiben, inwelchem Schwyz seinen Aktuar legitimire. Er habe auchnie den ganzen Prozeß gelesen, sondern sich mit einem
') Vermuthlich die Geistlichen, welche die Inquisition bildeten.