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ung auszuschreiben. Aber jene Orte besuchten den Tagnicht/ und als man sie bei den Bünden dazu aufforderte/antworteten sie: sie ließen sich ihre Jurisdiktion nicht ab-difputire»/ bei Geschäften/ die blos Privatpersonen an-giengen/ brauche man die Bünde nicht anzurufen. Ka-tholisch-GlaruS/ Appenzell und Freiburg wünschten/ daßdie vier katholischen Orte ihnen die Sache übergeben möch-ten/ indem sie Hoffnung Hütten/ Schwy; undUri zu ver-einigen. Luzern und Untcrwalden waren dazu geneigt/aber Schwyz und Zug wollten nicht nur nicht eintreten/sondern sagten: sie Hütten eine Belohnung von hundertDukaten demjenigen versprochen/ der ihnen Zwyer todtoder lebendig einbrächte. Während die Katholischen denLandammann auf eine solche Weise verurtheilten und äch-teten/ sprachen die Evangelischen den Urnern das Nichter-amt über denselben zu/ und daß solches Niemand Andern:gehöre/ als ihnen. Die vier Orte beschließen jetzt keineTagsatzung noch Confercnz mehr zu besuchen/ wo überdiesen Handel gesprochen werden sollte; sie schreiben auch nichtmehr an Landammann und Rath zu Uri/ sondern an Statt-halter und Rath/ aber Briefe mit solchen Aufschriftenschickt man ihnen uneröffnet zurück/ ja es werden dieseOrte als Parthei und Klüger zur Verantwortung nachAltorf gefordert/ und da sie nicht erschienen/ erklärt derdreifache Landrath den Landammann für unschuldig.
Die Schwyzcr verwirrten die Sache immer mehr undverwickelten sich selbst ihnen zum großen Schaden/ sie zo-gen immer mehr/ immer bedeutendere Personen in denProzeß; sie beschuldigten den Legate»/ daß er für Uri par-theiisch gewesen/ daß er den Streit zur RcligionSsache ge-macht/ daß er die Inquisition nicht ganz habe ergehenlassen und sie nicht vollendet habe; daß er die Dcpositio-nen der Geistlichen denen von Uri gesendet/ ja sogar demGesandten von Venedig/ der sie nach Zürich geschickt. Erhabe vor Gott von seinem Betragen Rechenschaft zu ge-