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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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zehren, Vorstellungen zu thun und zu machen befugt sind.Geschieht es zu Genf, so können alle Tage ein oder meh-rere Audienzen zwischen den Mediatoren und den Par-theien Platz haben; aber jede nach Solothurn oder anderswohin senden, auf Antwort warten, solche wieder vor dieCercles tragen, das kann nicht seyn, Hr. de Vergennesund der Negativs Vorhaben ist, etwa ein- oder zweimalzum Schein der Partheien Entwurf und Begehren zu ver-nehmen, sodann befehlen und allenfalls mit Gewalt stezwingen, die Bürger als hartnäckig zu erklären, weil sieder ihr allein gehörenden Souveränität nichts vergebenwollen. Wie aber? Soll Frankreich Truppen nach Genfsenden, mit was Recht? Wenn schon wegen dem Edikt,seiner Garantie, dadurch man sich das Recht anmaßte,solches zu vernichten, soll Gewalt gebraucht werden, soist es doch eben dieses Edikt, in welchem Frankreichs Ga-rantie ausgeschlossen und solche den beiden Kantonen auf-getragen wird. Daher möchte ich wissen: wer einem frem-den Souverän das Recht gegeben, Truppen in die Schweizzu senden und feindselig darin zu handeln?

Die reichen Genfer haben beinahe alle in den wel-schen Landen nahe an ihrer Stadt gelegenen Herrschaftenan sich gekauft und Schlösser gebaute die an die Hun-derttauscnde kosten. Beincbens sind Viele darunter, diedurch Handlung und Fabriken reich geworden. Das sinddie AdelSbricfe der alles Ucbrige verachtenden NcgatifS.Diese Reiche», die wie man für gewiß versichert über 25Millionen in fremden Fonds besitzen, werden von ihremHochmuthe und Ehrgeiz verführt und glauben, es könnenichts Herrlicheres für sie geben, als wenn sie durchFrankreichs Vermittlung sich der Schande nicht mehr un-terziehen zu müssen, in der Gesetzgebung nicht mehr Be-deutung zu haben, als die so verächtlicheü Bürger. Da-gegen sie treulich durch Frankreichs Residenten als Statt-halter die Befehle des Ministers vollziehen werden. Wie