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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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denn andererseits der Resident keine andere Instruktionhat, als zu thun, was dieser oder jener Negatif ihm an-zeigen werde. Und dießmal noch mehr. ES scheint, siehaben nicht nur die Sache selbst, sondern die Schreibenund Ausdrücke dem Minister vorgeschrieben. Die Glück-seligkeit von Genf könnte bald aufhören und diese Stadteben so bald entvölkert werden als sie bald bevölkert wor-den. ES sind den Genfern die vortheilhaftesten Antrügegemacht worden von fremden Monarchen, um sie in ihrLand zu ziehen. Dann könnten die NegatifS das übriggebliebene Kehricht verachten!

Genf wurde vor mehr als 200 Jahren als eine Grenz-festung der Eidgenossenschaft angesehen, und dem StandBern sonderlich zur Obhut anempfohlen. Jetzt soll manallem Diesem entsagen; Zürich und Bern sollen durch denfranzösischen gewohnten Ausspruch: Ns »e >»->»gezwungen werden, ihre Hülfe zur Befestigung der Jndc-pcndenz dieses Staates nicht nur zu versagen, sondernihre Macht zu deren Unterdrückung anzuwenden. Da mandie Macht und die Treue dieser zwei Stände so sehr ver-achtet, was wird diesen und andern Orten der Eidgenos-senschaft einst widerfahren? Der Minister handelt einzignach dem Willen der sich aufgeworfenen Tyrannen. DieNegatifS brachten die stärksten Vcrläumdungen auf, aberso verdeckt, daß keiner von ihnen getraute, sich als Klä-ger zu stellen, und der Minister ohne Untersuch erklärtalles für Wahrheit, was sie sagen, begehrt in einem ho-hen Tone, daß man auf was Weise es sey, die Bürgerzwinge, alles anzunehmen was man ihnen vorschreibenwerde. Beide Kantone verweigerten es, sagend, es findekein anderer Streit statt, als wegen Verfertigung des vondem gesammten souveränen Rathe anbefohlenen Gesetzbu-ches, worin bei einem souveränen Staat kein Fremdersich zu mischen habe. Um diesem so gegründeten Abschlagzu begegnen, hieße es, die Bürger wollen das Edikt von