Band 
Erster Band.
Seite
148
JPEG-Download
 

148 Das volkstümliche Heerwesen.

Raum für ein begeistertes, mit der unüberwindlichsten Zähigkeit für Vaterland undFreiheit kämpfendes National- oder Volksheer. Alle Kräfte der Nation wären amrechten Orte und könnten sich auf eine freie entsprechende Weise entfalten, währendnach dem gegenwärtigen System alle Theile nur eine halbe, schiefe Stellung ein-nehmen. Der conscribirte Mann des Volks mag kein landskncchtischer Soldat, undder Soldat vom Fache darf nicht im vollen, eigenen Sinne des Worts Soldat sein,weil die speciellen soldatischen Bestrebungen den Interessen der Nation zuwiderlaufen.Beiden wird ihr eigentliches Streben verkümmert, und beim Zusammenwirken gehenin den widerstreitenden Interessen die schönsten Kräfte zu Grunde.

Die Organisation der Volkswehr.

Es liegt in dem Begriffe der Sache, daß die wahre zeitgemäße Form einerVolksbewaffnung nur vom Volke selbst gefunden werden kann und gleichsam ausdemselben hervorwachsen muß. Darum lassen sich über Organisation und Bewaff-nung eines Volksheeres auch nur allgemeine Andeutungen geben: man kann in die-sen Fragen nur anregen. Wenn eine solche Anregung keinen Erfolg hat, so wirddies bei einem ausführlichem Entwurf noch weit weniger der Fall sein, denn nichtdas Volk allein, sondern auch einzelne begabte Männer vom Fach müssen aus eige-nem Dränge solcher Anregung entgegenkommen und den Gedanken mit gestaltenderHand erfassen. Fehlt aber dies Entgegenkommen, dann sind selbst die geistreichstenund brauchbarsten Theorien weiter nichts als Luftgebilde. Der erste Schritt für einevolksthümliche Heerorganisation ist nach den bereits entwickelten Grundsätzen: dieAuflösung der bisherigen stehenden Heere. Die Elemente derselben müssen, je nachihrer Beschaffenheit, theils zu Rahmen der Volkswehr benutzt, theils dem Soldheereeinverleibt werden. Hierbei dürfte es ganz dem freien Willen der Angestellten deistehenden Heeres überlassen bleiben, welchem Wirkungskreise sie ihre Thätigkeit zu-wenden wollen. Ein Misverhältniß, wonach dem Volksheere zu viel und dem Sold-heere zu wenig Kräfte zuflössen, könnte dabei nicht leicht eintreten, da nach dagegenwärtigen Sachlage wol vorauszusehen ist, daß nicht allein die meisten jenerAngestellten, sondern auch eine Menge Anderer, von dem Gehalte und dem soldati-schen Leben angezogen, dem Soldheere ihre Dienste widmen werden. Wahrscheinli-cher ist es, daß bei der Auflösung der stehenden Heere sich weniger vormals An-gestellte zum Eintritt ins Volksheer entschließen dürften, als das Bedürfniß federtEin solcher Mangel an Beitritt von Seiten der schon für den Kricgszweck Ausgebil-deten ließe sich indessen ohne Schwierigkeit durch die Bestimmung beseitigen, daßjeder Bürger, der nicht im Soldheere dient, seine Dienste dem Volkshcer bis zumfünfzigsten Lebensjahre widmen müsse. Denn auch bei der Organisation eines Volks-heeres und eines Soldheeres zugleich wird wol eine ebenso große, wenn nicht noch grö-ßere Anzahl wissenschaftlich gebildeter und somit besoldeter Anführer erfoderlich sein,als in dem gegenwärtigen stehenden Heere. Der Unterschied hierbei wird nur alleindarin liegen, daß in dem Volks - wie in dem Soldheere eine weit geringere Anzahlhöherer und somit stark besoldeter Anführer nöthig ist als in dem stehenden Heere,in welchem die langjährige Herrschaft der Osfizierhierarchie eine Menge unnöthigerStellen schuf. Die Einverleibung der für das Volksheer bestimmten Offiziere undUnteroffiziere muß nach einem bestimmten Plane geschehen. Die Mittelpunkte derRegierungsbezirke können auch die Mittelpunkte der größer» taktischen Organisationbilden. An die Eintheilung in Amts- und Gemeindebezirke u. s. w. muß sich danndie taktische Gliederung bis herab zum kleinsten Heerkheil innig anschließen. DieMittelpunkte der Regierungsbezirke sind die Sitze der Führer der großen Heerabthei-lungen der Volkswehr. Das ganze zu einem Bezirke gehörende Gebiet steht inBeziehung auf die Bewaffnung unter der Leitung einer solchen Centralwaffenstelle,welche wiederum in innigem Wechselverhältniß zu der Regierungsbehörde dieses Be-zirks stehen muß. Die Centralwaffenstelle ordnet, den Gesetzen gemäß, alle kriegeri-schen Verhältnisse des Bezirks, hält regelmäßige, gesetzlich bestimmte Waffenübungen,