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Erster Band.
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Der christliche Staat.

Der christliche Staat, lautet das Losungswort einer politisch-theologischen Partei,welche seit Jahren in Deutschland, insbesondere dem protestantischen Deutschlandgeschäftig, mit dem katholischen Ultramontanismus, dem protestantischen Pietismusund Orthodoxismus, den aristokratischen Lobrednern der mittelalterlichen Staatszu-stände und einem Theil der Bureaukratie verschwistert, in Preußen mit dem Jahr1840 zur anerkannten Herrschaft kam, in Folge dessen auch in den übrigen prote-stantischen Staaten mit immer größer» Ansprüchen hervortrat, und in den meistenderselben sich eines günstigen Erfolgs zu erfreuen hatte. Die jüngsten Ereignissehaben ihre Herrschaft allenthalben gebrochen, aber schwerlich alle Nachwirkungen der-selben so plötzlich ausgelöscht und die Möglichkeit ihrer Wiederkehr, wenigstens ihrertheilweisen Wiederherstellung, so gänzlich in die Ferne gerückt, daß nicht die Kenntnißihres Systems neben dem lüstorischcn fortwährend auch ein unmittelbar praktischesInteresse hätte. Der allgemeine Grundgedanke dieses Systems, wie ihn die Ideedes christlichen Staats ausspricht, liegt in der Federung, daß die Einrichtungenund das gesammte Leben des Staats durch das Christenthum bestimmt sein sollen;dieser Einfluß der christlichen Religion soll aber weder blos der mittelbare sein, wel-cher sich aus der christlichen Erziehung, Bildung und Denkweise der Staatsbürgervon selbst ergibt, noch soll er blos auf dem sittlichen Gehalt und Einfluß derselbenberuhen, sondern das Christenthum als dogmatisches System, als Glaubenslehre, sollauch für das Staatsleben als das höchste Princip anerkannt, und in unmittelbarerAnwendung der christlichen Lehrsätze aus die bürgerlichen Gesetze und Verhältnissedurch die Staatsgewalt als solches durchgeführt werden. Aus dieser Federung gehtnun zunächst das weitere Verlangen hervor, daß nur Christen Staatsbürger imvollen Sinn,,, vollberechtigte, auch zur Theilnahme an der Regierung, zur Übernahmeöffentlicher Ämter befähigte Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sein können, alleandern Staatsangehörigen dagegen in ihren staatsbürgerlichen Rechten und Ehrenmehr oder minder beschränkt werden.

Seine nächste Anwendung fand dieser Grundsatz, daß nur Christen volle, Staats-bürger, auf die Juden, welche in den meisten deutschen Ländern noch von Überresteneiner mittelalterlichen barbarischen Gesetzgebung gedrückt, die bürgerliche Gleichstellungmit den christlichen Staatsgenosscn längst im Namen der Gerechtigkeit, der Huma-nität und des Zeitgeistes federten, denen aber die Politik des christlichen Staats diezähesten Antipathien entgegensetzte. Von diesem Gesichtspunkt aus ist noch in denletzten preußischen Verordnungen den Juden eine. so homöopathische Gabe von Frei-heit gereicht worden, daß eine völlige Zurückweisung fast weniger geschmerzt hätte;kein Jude solle eine obrigkeitliche Gewalt über Christen ausüben können, ihre aka-demische Lehrbefähiguug wurde auf gewisse Fächer, ihre Berechtigung zur Anstel-lung auf die außerordentlichen Professuren beschränkt u. s. w. Indessen mußtendie gleichen oder verwandte Maßregeln bald auch einen Theil der Christen treffen.Als christlich konnte der Staat nur die.Parteien gelten lassen, welche sich an dasvon ihm selbst, d. h. von dem Staatsoberhaupt gebilligte christliche Lehrsystem hiel-ten; und wenn in dieser Beziehung theils politische Rücksichten, theils bestehendeRechte, theils auch persönliche Sympathien protestantischen Regenten die Anerken-nung der katholischen, katholischer die der protestantischen Orthodoxie aufdrangen, soglaubte man um so entschiedener und rücksichtsloser gegen die Neuerer beider Con-fessionen verfahren zu dürfen, welche vermöge ihrer Abweichung von dem geschicht-lich bestehenden Christenthum sich auch außer dem Bereich des christlichen Staatsstellten. Daher die Bedrückungen, Rechtsbeschränkungen und Zurücksetzungen gegenDeutschkatholiken, gegen protestantische Rationalisten und Lichtsreunde, gegen Hege-lianer von der linken Seite, gegen Heterodoxe jeder Art, von denen man in Preußennur in Betreff der früher verfolgten, jetzt geduldeten altlutheranischen Separatisteneine Ausnahme machte. An diese bürgerlichen Beschränkungen knüpften sich aber