Band 
Erster Band.
Seite
204
JPEG-Download
 

204 Der christliche Staat.

durch einen natürlichen Zusammenhang auch religiöse. Der christliche Staat konnteden „nichtchristlichcn", d. h. nicht in seinem Sinn christlichen Kirchen nicht die glei-chen Rechte zugestehen, wie den von ihr förmlich anerkannten; jenen wurde durchdas preußische Toleranzedict nur Duldung unter beschränkenden Bedingungen ge-stattet, und in der Anwendung desselben auch diese durch Chikane verkümmert, wiez. B. erst kürzlich noch die durch Uhlich gestiftete freie Magdeburger Gemeinde einVierteljahr lang warten mußte, bis ihre Bitte um Abhaltung eines gemeinsamenGottesdienstes unter den vom Toleranzedict vorgeschriebenen Bedingungen genehmigtwurde. In Kurhessen ging man so weit, den Deutschkatholikcn selbst das feierlicheBegrabniß zu verweigern. Um so reichlicherer Aufmunterung hatten sich die An-hänger der vorschriftsmäßigen Rechtgläubigkeit zu erfreuen, und in und außer Preu-ßen wurde notorisch bei Besetzung einflußreicher Stellen nicht selten ungleich mehraus Christlichkeit in diesem Sinn, als auf die sonstige Würdigkeit und Befähigunggesehen. Der christliche Staat handelte hierin nur konsequent nach dem Grund-satz, am ersten nach dem Reich Gottes zu trachten, sowie er diesen Grundsatz ver-stehen mußte; ist einmal das Christenthum die höchste Norm für das Staatsleben,so versteht es sich von selbst, daß die Christlichkeit die erste bürgerliche Tugend unddiejenige Eigenschaft ist, welche vorzugsweise zur Verwaltung von Staatsämrern be-fähigt. In geringerm Maße konnte sich dieser Gesichtspunkt in den bürgerlichenEinrichtungen geltend machen. Folgerichtig hätten auch diese, großentheils aus einernach dem Maßstab des christlichen Staats ungläubigen, «»christlichen Zeit her-rührend, von Grund aus umgestaltet werden sollen, allein es blieb in dieser Bezie-hung bei schwachen Versuchen, welche noch vor ihrer ernstlichen Verwirklichung amWiderstand der öffentlichen Meinung scheiterten, wie das preußische Ehescheidungs-gesetz und die projectirte Verordnung über strengere Sonntagsfeier. (Die Entschie-denheit, mit der Friedrich Wilhelm IV. an der Doctrin vom göttlichen Recht derFürsten festhielt, und jeden Versassungsvertrag als das Eindrängen eines StücksPapier zwischen sich und die göttliche Vorsehung zurückwies, stammte weniger ausder Lehre vom christlichen Staat, als aus mittelalterlich romantischen Reminiscenzenund alter absolutistischer Tradition.) Um so rücksichtsloser wurde das System, vondem wir reden, auf die kirchlichen und wissenschaftlichen Angelegenheiten angewendet,und dem preußischen Minister Eichhorn gebührt der Ruhm, der uncrmüdetste Dienerdieses Systems gewesen zu sein; daß aber auch andere Staaten in dieser Beziehunghinter Preußen nicht oder nur wenig zurückblicken, zeigt die neueste Geschichte derKirche, Schule und Universität in Baiern, Würtemberg, Kurhessen, Sachsen undden meisten deutschen Ländern. Für das Kirchenwesen zeigte der christliche Staat,wie natürlich, das größte Interesse; indessen war es nicht seine Absicht, die Kircheihrer selbständigen Entwickelung zu überlassen, je bereitwilliger vielmehr die Negie-renden im Christenthum die Norm ihrer Politik anerkannten, und je fester sie vonihrer eigenen Christlichkeit überzeugt waren, um so mehr glaubten sie sich berechtigtund verpflichtet, vom Standpunkt dieser Christlichkeit aus auch die kirchlichen An-gelegenheiten zu leiten, und die von allen Seiten in die Kirche eingedrungenen „un-christlichen Elemente" zu entfernen. Wurde daher auch in Preußen in allerhöchstenAnsprachen eine Fortbildung der Kirche durch sich selbst verheißen und behuf dieserFortbildung eine Generalsynode einberufen, so waren doch schon die Wahlen für dieseSynode in einem Umfang in die Hand der Regierung gelegt, der keinen Gedankenan eine freie kirchliche Vertretung, eine wirkliche Repräsentation der öffentlichen Mei-nung in religiösen Dingen auskommen ließ, die anderweitige kirchliche Politik ohnedieswar von der Art, daß sich auf allen Punkten die unmittelbarste, absolutistische Ein-mischung der Staatsgewalt in das kirchliche Leben fühlbar machte. Ebenso sollte inWürtemberg der Entwurf einer Kirchenrepräsentation, welcher von hochgestellten Geist-lichen ausgegangen war, und für welchen der König gewonnen und im Volk aufBetrieb eben jener Hochgestellten agitirt wurde, nach der ursprünglichen Absicht sei-ner Urheber weniger eine volksthümliche Gestaltung des kirchlichen Lebens, als eine