Der christliche Staat. 205
größere Befreiung der kirchlichen Oberbchorde von der ihr lästigen Mimsterialanfsichtherbeiführen, wogegen der gleichen Federung einer Kirchenrepräsentation in Sachsen,wo sie von der rationalistischen und liberalen Partei ausgegangen war, von denVertretern des christlichen Staats beharrlich entgegengearbeitet wurde. Zu umfas-senderer und gleichmäßigerer Durchführung der „Reformen", welche der christlicheStaat der Kirche zugedacht hatte, sollte die theologische Confcrenz von Abgeordnetenaller deutsch-protestantischen Regierungen dienen, welche von Preußen und Würtem-bcrg aus betrieben im December 1845 zu Berlin zusammentrat; indessen gingen diematten Beschlüsse dieser Versammlung an der öffentlichen Meinung und den kirch-lichen Einrichtungen fast spurlos vorüber. Der Geist, in welchem diese Kirchenlei-tung von Seiten des Staats geführt wurde, ist durch alles Bisherige hinreichendbezeichnet; es war der Geist der entschiedenen Reaction, welcher nur zum völlig con-sequenten und rücksichtslosen Auftreten der Muth fehlte, und welche es trotz allesinnern Widerwillens gegen die Zeitströmung doch nicht lassen konnte, mit der mo-dernen Wissenschaft und Bildung, selbst mit dem Schein der Freisinnigkeit zu ko-kettiren, mit einem Wort der Geist der theologischen Romantik unserer Tage.
Unter den Mitteln, deren man sich zur Durchführung der kirchlichen Restaurationbediente, war weit das beliebteste und erfolgreichste die systematische Aurücksehun-g allerDerer, welche einen Widerspruch gegen die vorgeschriebene Christlichkeit laut wer-den ließen, und die ebenso methodische Bevorzugung Derjenigen, die sich durch Eiferfür sie auszeichneten; wobei natürlich die Apostaten des Nationalismus, Hegelianis-mus u. s. w. vorzugsweise mit Ehren und Anstellungen bedacht wurden, besonderswenn sie ihren Übergang mit einigem Aufsehen zu bewerkstelligen und sich für dieeigenen frühern Sünden durch Angriffe gegen alte Lehrer und Parteigenossen Ver-gebung zu verschaffen wußten. Durch dieses System sind in einzelnen Ländernganze Generationen angehender Theologen corrumpirt, und es ist im kirchlichen Lehr-stand eine Feigheit und Gesinnungslosigkeit gepflanzt und genährt worden, deren Aus-rottung einer freiern Zeit die größte Mühe kosten wird. Wessen sich freier Den-kende vom christlichen Staat zu versehen haben, zeigten die Maßregeln, durch welchein Preußen die Versammlungen der protestantischen Freunde unterdrückt, Rupp,Wislicenus, Baltzer von ihren Stellen entfernt, und noch zuletzt mit Uhlich ein gro-ßer Theil der Magdeburger Bevölkerung aus der evangelischen Landeskirche hinaus-gedrängt wurde. Seine besondere Sorgfalt widmete der christliche Staat denSchulen, weniger den Volks- und Bürgerschulen, als den Gymnasien und Univer-sitäten. Auch hier wurde auf demselben Wege wie in der Kirche für Einführung derhöhern Orts verlangten Christlichkeit gearbeitet. Nicht blos für die Besetzung dertheologischen, sondern bald auch für die der philosophischen, philologischen, Histori-schen, juristischen Lehrstellen wurde die Rechtgläubigkeit der Bewerber maßgebend;bewährte Talente, welche sich den Federungen der Staatsorthodoxie nicht fügen woll-ten, sieht man aller Orten verkümmern, um an ihrer Stelle Leute zu befördern,die nicht selten ohne irgend eine Probe ihrer Befähigung, auf die Privatempfehlungeines Parteimannes hin, unter den günstigsten Bedingungen sogar aus der Fremdeverschrieben wurden; die kirchlichen und Staatsprüfungen wurden dazu benutzt, mis-licbigcn Lehrern durch systematische Zurücksetzung ihrer Schüler die Zuhörer zu ent-ziehen; Privatdocenten wurde in einigen Fällen die Lehrbcsugniß entzogen, wieB. Bauer, selbst angestellte Lehrer wurden entsetzt oder suspcndirt. Ging doch diewurtembergische Regierung so weit, sogar einen Professor der Ästhetik, der freilichdie pietistische Partei bis aufs Blut gereizt hatte, aus elende, zum Theil notorischverleumderische Klagen dieser Partei hin, im Namen des christlichen Staats aufzwei Jahre zu suspendiren.
Diese praktischen Konsequenzen des Systems, von welchem wir reden, warenes zunächst, durch die sich das öffentliche Urtheil über dieses System entschied. Einepolitische Theorie, welche zur Nechtsungleichheit unter den Staatsbürgern, zur Herr-jchast einer hierarchischen Partei, zur Unterdrückung alles freien kirchlichen und wis»