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Erster Band.
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Der christliche Staat.

senschaftlichen Lebens, zu fortwährenden Übergriffen der Kirche oder einer angeblichkirchlichen Coterie in die bürgerliche Gesetzgebung und Verwaltung hinführt <— einesolche Theorie kann unmöglich auf gesunden Voraussetzungen beruhen, und müßtenothwendig für den Staat, wie für die Kirche selbst, für die öffentliche Sittlichkeitund für die Geistesbildung der Nation, die sich von ihr beherrschen ließe, die ver-derblichsten Früchte tragen. Daß aber jene Consequenzen aus dem Princip deschristlichen Staats unvermeidlich hervorgehen, dies läßt sich ebenso wenig bestrei-ken, als daß sie bis jetzt noch überall hervorgetreten sind, wo sich dieses Princip zur >Geltung bringen konnte, sei es in der Form der Theokratie, oder in der des Staats-kirchenthums, sei es in der byzantinischen, oder in der mittelalterlichen, oder in dermodernen Zeit. Ja wenn die Gegenwart jene Erscheinungen immer noch in ver-hältnismäßig beschränktem Maße zu Tage brachte, so hat dies seinen Grund nurdarin, daß die Theorie des christlichen Staats, dem übermächtigen Zeitgeist gegen-über, nicht alle ihre Früchte zur Reife bringen konnte. Will man sich vollkommenanschaulich machen, wohin diese Theorie führen würde, so muß man in die Zeiten zu-rückgehen, in denen das Sta^tsleben wirklich von der Kirche beherrscht war. Manchesvon Dem, was uns jetzt mit Schauder vor der Barberei jener Zeiten erfüllt, ist nichtsweiter, als eine einfache Anwendung der Grundsätze, welche bis aus die neueste Zeitherab von einer einflußreichen Partei als die alleinheilbringenden gepriesen und vonder Mehrzahl der deutschen Staaten als maßgebend anerkannt wurden. So z. B.die Inquisition. Ist der Staat als solcher auf ein dogmatisches System, aus kirch-liche Rechtgläubigkeit gegründet, so ist jeder Angriff auf dieses System ein Angriffauf den Staat selbst, ein Staatsverbrechen, und zwar eines der schwersten Staats-verbrechen, weil er nicht nur die eine oder andere Seite des Staatslebens, sonderndie ganze Wurzel desselben bedroht. Gegen einen solchen Angriff ist daher auch ,mit den schwersten Strafen einzuschreiten. Diese Strafen waren im Mittelalter, demCharakter der Zeit gemäß, grausam und barbarisch, in unserer Zeit würden sie mil-der ausfallen, aber die Sache selbst wäre die gleiche, die Freiheit der Überzeugungebenso gefährdet, der Despotismus über die Gewissen ebenso empörend, ob der so-genannte Unglaube mit Scheiterhaufen oder mit Festungshaft und Entlassung vomAmt unterdrückt würde. Und doch haben wir in den letzten Jahren manche Fälleeines förmlichen Glaubensgerichts erlebt, und würden noch weit mehre und grellereerlebt haben, wenn sich die Theorie des christlichen Staats ungehindert hätte ver-wirklichen können.

Beweisen nun schon diese Consequenzen, wie verfehlt jene Theorie auch in ihrenGrundlagen sein muß, so erhellt eben dies unwidersprechlich, sobald man diese Grund-lagen etwas näher ins Auge faßt. Der Staat, wird behauptet, muß am Christen-thum seine höchste Norm haben, denn das Christenthum, als die göttliche Offenbarung,ist überhaupt die alleinige lautere Quelle der Wahrheit und der wahren Sittlichkeit,nur in ihr findet auch das Recht, und insbesondere das göttliche Recht der Obrig-keit seine letzte Begründung; der Staat ist daher zur Aufrechthaltung der reinenchristlichen Lehre ebenso gut verpflichtet, als zur Abwehr unsittlicher und rechtswi-driger Bestrebungen überhaupt. Oder mit einer modernern und freisinniger auch- ,henden Wendung: alle Einrichtungen und Thätigkeiten des Staats müssen durch denGeist und Willen des Volks bestimmt sein. Ist nun das Volk ein christliches, stversteht es sich von selbst, daß auch der Staat ein christlicher Staat sein muß, unddaß jede Auflehnung gegen diesen seinen Charakter als Opposition gegen den Volks-willen zu unterdrücken und nach Ümständen zu bestrafen ist. Aber gerade wennder Geist des Volks ohnedies schon der christliche Geist ist, so braucht es am we-nigsten noch besonderer Anstalten, um dem Staat durch polizeiliche und bürgerlicheMaßregeln seinen christlichen Charakter zu erhalten, sondern man darf nur die öf-fentliche Meinung frei gewähren lassen, und man wird vor jedem Eindringen un-christlicher Elemente gesichert sein; sofern aber dies nicht genügen sollte, so würdedas eben beweisen, daß der Volksgeist und Volkswille nicht unbedingt mit Dein,